Drucksache - 1390/2  

 
 
Betreff: Denkmalschutz für Royal-Palast nicht aushebeln
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Verfasser:Koska/Centgraf 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
17.03.2005 
39. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      
Ausschuss für Wirtschaft, Verwaltung, Liegenschaften und Bibliotheken Beratung
13.04.2005 
47. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Verwaltung, Liegenschaften und Bibliotheken      
11.05.2005 
48. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Verwaltung, Liegenschaften und Bibliotheken      
Ausschuss für Wirtschaft, Verwaltung, Liegenschaften und Bibliotheken Beratung
Ausschuss für Bauleitplanung Beratung
15.06.2005 
49. Öffentliche Sitzung des Bauleitplanungsausschusses      
Bezirksverordnetenversammlung Beratung

Sachverhalt

Die BVV möge beschließen:

Die BVV möge beschließen:

 

Das BA wird beauftragt, darauf hinzuwirken, dass der Royal-Palast wieder eröffnet wird.

Ferner wird das BA aufgefordert, durch entsprechende öffentliche Bekundungen und Unterstützung bei der Suche nach einem neuen, seriösen Betreiber den berühmten Kinostandort in der westlichen Innenstadt wieder zu beleben.

 

Der BVV ist bis zum 30.06.2005 zu berichten.

 

Begründung:

Der Royal-Palast hat die weltweit größte Breitleinwand (32 m), die noch voll funktionstüchtig ist. Die Möglichkeiten zum Betrieb, bzw. Bewirtschaftung des Standortes wurden nicht erschöpfend geprüft (insb. Angebote der Filmfestspiel GmbH bzw. zum Über­brückungs­betrieb, wie in einer Ausschusssitzung am 2.3.05 benannt). Ferner ist nicht nachvollziehbar in wieweit die Angaben des Eigentümers zu den Betriebskosten des Kinokomplexes unverrückbar sind, oder ob diese vielmehr auf fehlende Investitionsbereitschaft bzw. mangelnde Kreativität schließen lassen. Der geschilderte “wirtschaftlicher Druck” alleine kann jedenfalls keine Rechtfertigung dafür geben, den Einzeldenkmalschutz für diesen Gebäudeteil aufzuheben.

 

Fraglich ist auch, ob sich für den Fall einer Verweigerung einer Befreiung für einen Neubau, d.h. bei einer Beibehaltung der bisherigen Nutzungsmaße, die Sinnhaftigkeit einer Neubauinvestition (geplant ist ein Kaufhaus) ebenso bestehen bleibt.

 

Die hohe Wertigkeit des Kinostandortes westliche Innenstadt wird im Bezirk nicht ernsthaft in Frage gestellt. Insofern kommt der Abriss eines Einzeldenkmals sowohl für die Funktion der westlichen Innenstadt als auch die Streichung der Denkmalfestsetzung nur in Frage, wenn eine wirtschaftliche Verwertung nicht zuzumuten ist. Dies konnte bisher nicht glaubhaft nachgewiesen werden.

 

 
 

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