Drucksache - 1390/2
Die BVV
möge beschließen: Das BA wird
beauftragt, darauf hinzuwirken, dass der Royal-Palast wieder eröffnet wird. Ferner wird
das BA aufgefordert, durch entsprechende öffentliche Bekundungen und
Unterstützung bei der Suche nach einem neuen, seriösen Betreiber den berühmten
Kinostandort in der westlichen Innenstadt wieder zu beleben. Der BVV ist
bis zum 30.06.2005 zu berichten. Begründung: Der
Royal-Palast hat die weltweit größte Breitleinwand (32 m), die noch voll
funktionstüchtig ist. Die Möglichkeiten zum Betrieb, bzw. Bewirtschaftung des
Standortes wurden nicht erschöpfend geprüft (insb. Angebote der Filmfestspiel
GmbH bzw. zum Überbrückungsbetrieb, wie in einer Ausschusssitzung am 2.3.05
benannt). Ferner ist nicht nachvollziehbar in wieweit die Angaben des
Eigentümers zu den Betriebskosten des Kinokomplexes unverrückbar sind, oder ob
diese vielmehr auf fehlende Investitionsbereitschaft bzw. mangelnde Kreativität
schließen lassen. Der geschilderte “wirtschaftlicher Druck” alleine
kann jedenfalls keine Rechtfertigung dafür geben, den Einzeldenkmalschutz für
diesen Gebäudeteil aufzuheben. Fraglich
ist auch, ob sich für den Fall einer Verweigerung einer Befreiung für einen
Neubau, d.h. bei einer Beibehaltung der bisherigen Nutzungsmaße, die
Sinnhaftigkeit einer Neubauinvestition (geplant ist ein Kaufhaus) ebenso
bestehen bleibt. Die hohe
Wertigkeit des Kinostandortes westliche Innenstadt wird im Bezirk nicht
ernsthaft in Frage gestellt. Insofern kommt der Abriss eines Einzeldenkmals
sowohl für die Funktion der westlichen Innenstadt als auch die Streichung der
Denkmalfestsetzung nur in Frage, wenn eine wirtschaftliche Verwertung nicht
zuzumuten ist. Dies konnte bisher nicht glaubhaft nachgewiesen werden. |
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