Drucksache - 1369/2
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Die BVV beschließt:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, eine rechtliche Klärung herbeizuführen, ob und unter welchen Bedingungen aus den Mitteln für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen der Ankauf von Grundstücken möglich ist, wenn ein solches Grundstück für eine Ausgleichsmaßnahme am Ort des erforderlichen Grünausgleichs benötigt wird.
Der BVV ist bis zum 31.05.2005 zu berichten.
Dr. Marianne Suhr Bezirksverordnetenvorsteherin
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