Drucksache - 1326/2  

 
 
Betreff: Raumvergabeordnung in Berlin demokratisieren
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD/CDU/Grüne 
Verfasser:Schulte/Verrycken/Statzkowski/Koska 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
24.02.2005 
38. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin vertagt   
17.03.2005 
39. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      
Bezirksverordnetenversammlung Beratung

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen:

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 17.03.2005 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, gegenüber dem Berliner Senat die Kritik der BVV Charlottenburg-Wilmersdorf an der AllA Raum von 1997 deutlich zu machen.

Nach Auffassung der BVV verhindern die Vorgaben der AllA Raum eine effiziente, unbürokratische und demokratische Regelung für die Vergabe von Räumen.

 

Die BVV Charlottenburg-Wilmersdorf und das Bezirksamt fordern daher den Berliner Senat auf, die AllA Raum gemäß den Überlegungen der BVV (Drs. Nr. 1014/2 -Kostenlose Überlassung an im Bezirk tätige freie Träger der Jugendhilfe, Wohlfahrtsverbände, Sportvereine, Gewerkschaften und Kirchengemeinden, soziale, kulturelle Gruppen und Verein, Seniorengruppen, Verbände und Partnerschaftsvereine) zu überdenken und den Bürgerinnen und Bürgern unserer Stadt mehr Raum für ehrenamtliches Engagement zu geben.

 

Der BVV ist bis zum 31.03.2005 zu berichten.

 

Hierzu wird Folgendes berichtet:

 

Die Senatsverwaltung hat mit Schreiben vom 26. April 2006 zu dem vom damaligen BzStR Skrodzki übermittelten BVV-Beschluss 1326/2 “Raumvergabe in Berlin demokratisieren” Stellung genommen. Hierzu bittet das Bezirksamt das beiliegende Schreiben der Senatsverwaltung für Inneres  zur Kenntnis zu nehmen.

 

Im Übrigen sind die Voraussetzungen für die Entgeltfreiheit bzw. -ermäßigung in der gültigen Entgeltordnung für die Vergabe von Räumen unter Punkt 1 geregelt, z.B. unter Punkt 1.1 die in der Drucksache zitierten Partnerschaftsvereine und freie Träger der Jugendhilfe gem. § 47 Abs. 3 KJHG.

 

Die Entgeltordnung für die Vergabe von Räumen lässt sich auf der Internetseite des Bezirksamtes Charlottenburg-Wilmersdorf im Bereich der Serviceeinheit Hochbau und Immobilienwirtschaft als pdf-Dokument herunterladen. (http://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/)

 

 

Das Bezirksamt bittet daher, die Drucksache als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Monika Thiemen                                                                  Klaus-Dieter Gröhler

Bezirksbürgermeisterin                                                      Bezirksstadtrat

 

 

 


 

 
 

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