Drucksache - 1305/2
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Die BVV
beschließt: Das
Bezirksamt wird aufgefordert sicherzustellen, dass bei Nutzung oder Ausleihe
von Gesetzestexten ein Hinweis gegeben wird, dass die Texte gegebenenfalls
nicht in allen Formulierungen den aktuellen Stand wiedergeben. Dies kann auch
durch einen im Buch beiliegenden Handzettel mitgeteilt werden. Das
Bezirksamt beantwortet die o. g. Drucksache wie folgt: Der Beschluss der BVV ist in allen Standorten der
Stadtbibliothek in der Form umgesetzt worden, das jeweils am Regal durch eine
Tafel darauf hingewiesen wird, dass die vorhandenen Gesetzestexte und
Rechtsratgeber gegebenenfalls nicht in allen Formulierungen den aktuellen Stand
der Gesetzeslage wiedergeben. Das Bezirksamt bittet, die Drucksache 1305/2 damit als erledigt zu betrachten und die verspätete Bearbeitung zu entschuldigen. Monika Thiemen Marc
Schulte Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat
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