Ist dem BA bekannt, dass es
Beschwerden von Gewerbetreibenden im Bezirk gibt über rigides Vorgehen des
Ordnungsamtes gegen sie selber, ihre Lieferanten und Kunden?
Teilt das BA unsere Auffassung,
dass das Ordnungsamt bei Ahndung von Ordnungswidrigkeiten abwägen muss,
dass Handel und Gewerbe möglichst nicht behindert werden sollen?
Warum orientiert sich das
Ordnungsamt in den Problemgebieten Reichsstraße, Westfälische Str. und
Karl-August-Platz nicht am bisherigen abwägenden Verhalten der Polizei?
Warum folgt das BAbeim Wochenmarkt auf dem
Karl-August-Platz nicht dem Beispiel des Bezirks Tempelhof-Schöneberg, der
eine Ausnahmebeschilderung zugunsten von Marktfahrzeugen während der
Marktzeiten vorgenommen hat, ohne dass dies bisher von der Landesebene
beanstandet worden wäre?
Wie hoch sind die zusätzlichen
Kosten für die Anmietung zusätzlicher Marktflächen am Karl-August-Platz
zum Abstellen von Marktfahrzeugen und welche Auswirkungen sind damit für
diesen Markt, andere Märkte sowie der Marktverwaltung insgesamt verbunden?