Drucksache - 0011/2
Die BVV möge beschließen: Das BA wird aufgefordert, einen Spenden-Beirat ins Leben zu rufen. Der BVV ist bis zum 30.06. zu berichten. 1. Mitglieder im Spenden-Beirat sollten sein: - die Bezirksverordneten-Vorsteherin - Vertreter des BA - Vertreter der im Haushaltsausschuss vertretenen Fraktionen - Zu gewinnende Persönlichkeiten aus in Charlottenburg-Wilmersdorf ansässigen Institutionen, Verbänden, Firmen oder aus dem öffentlichen Leben - Ein/e Vertreterin des Instituts für Soziale Fragen. 2.
Der Beirat ist über alle dem Bezirk angebotenen Spenden
unverzüglich zu unterrichten. 3.
Der Beirat berät potenzielle Spender/innen und das BA
über die Verwendung von Spenden; er berücksichtigt dabei in angemessener Weise
die Wünsche der Spender und Dringlichkeiten des Bezirks. Vom Spender
festgelegte Zweckbindungen kann er nicht verändern. 4.
Der Beirat wirbt aktiv für das bürgerschaftliche
Engagement in Charlottenburg-Wilmersdorf. 5.
Der Beirat berichtet in regelmäßigen Abständen dem
Haushaltsausschuss über seine Tätigkeit und legt in besonderen Fällen
Spenden-Vorgänge dem Haushaltsausschuss zur Beratung vor. 6.
Die Geschäftsstelle des Beirats wird bei der
BV-Vorsteherin eingerichtet. 7. Die Vorsteherin prüft in Kooperation mit dem Bezirksamt, ob und in welchem Verfahren mit dem Beirat die Einrichtung einer kommunalen Stiftung verfolgt werden kann. Beschlußvorschlag: Anlagen: |
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