Drucksache - 1293/2
Die BVV beschließt:
Die BVV fordert das Bezirksamt auf, nicht bearbeitete Anträge nach dem Bundessozialhilfegesetz -BSHG- auch über den 31.12.2004 hinaus abschließend nach alter Rechtslage zu bearbeiten. Außerdem soll das Bezirksamt auf die zuständigen Senatsverwaltungen entsprechend einwirken, um Rechtssicherheit für die Antragsteller zu erhalten.
Der BVV ist bis zum 28.02.2005 zu berichten.
Dr. Marianne Suhr Bezirksverordnetenvorsteherin
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