Drucksache - 1242/2
Die BVV
beschließt: Die
Drucksache hat sich durch Verwaltungshandeln erledigt. Ursprungstext: Das
Bezirksamt wird gebeten, bei der Einbindung der Musikschulen in den
Ganztagsbetrieb an Schulen bei der Senatsverwaltung für Bildung darauf
hinzuwirken, dass eine allgemeine Rahmenvereinbarung mit den Musikschulen des
Landes Berlin geschlossen wird, die die folgenden Regelungen für einen
einheitlichen Qualitätsstandard des ergänzenden Musikunterrichts festsetzt: ·
Ausgebildete
Musikschullehrerinnen und -lehrer stellen das zusätzliche (über den
zweistündigen Regelbetrieb hinaus) musikalische Angebot sicher. ·
Eine
Seiteneinsteigerregelung qualifiziert Musikschulehrerinnen und -lehrer für den
Schuldienst. Hierzu ist eine Zusammenarbeit mit der Landesmusikakademie
anzustreben. ·
Zusätzliche
Honorarkräfte im Sinne des Schulprogramms bzw. -profils oder für einzelne
Projekte fallen in die Eigenverantwortlichkeit der Schulen. Darüber hinaus sind in dieser Rahmenvereinbarung folgende
Fragen mit dem Land Berlin zu klären: ·
Nach
welchen Maßstäben und durch wen erfolgt die Bezahlung von Musikschullehrerinnen
und -lehrern im Schuldienst? ·
In
welchem Umfang sind nach einer Einbindung von Musikschullehrerinnen und
-lehrern in die Ganztagschule die “konventionellen”
Musikschulangebote in den Bezirken sichergestellt (Einzel- und
Kleingruppenunterricht für alle Altersgruppen)? Der BVV ist
bis zum 31.03.2005 zu berichten. |
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