Drucksache - 1225/2
Die BVV
beschließt die Ablehnung. Dr.
Marianne Suhr Bezirksverordnetenvorsteherin Ursprungstext: Die
Bezirksverordnetenversammlung stellt fest: Die vom
Bezirksamt genannten und vertretenen Kriterien für die Bewertung der
Kindertagesstätten sind weder transparent, noch stringent oder nachvollziehbar.
Eine einheitliche Bewertung der einzelnen Standorte an Hand eines gewichteten
Kriterienkatalogs ist nicht vorgenommen worden. Die
gebotenen Verhandlungen mit freien Trägern zur Übernahme von einzelnen
Einrichtungen werden nicht in der notwendigen Intensität geführt. Natürlich
sind solche Verhandlungen auch nach Erfüllung der Mindestforderungen des Senats
fortzuführen. Massive
Steuerverschwendungen wie in der Einrichtung in der Gierkezeile sind zu
verurteilen. Daher regt
die Bezirksverordnetenversammlung Verwaltungshandeln in folgenden Punkten an: Die
Einrichtung in der Glockenturmstraße ist als öffentliche Kindertagesstätte zu
erhalten. In Folge dessen ist die Einrichtung in der Länderallee an den
Schulträger zu überführen. Die
Kindertagesstätte in der Kuno-Fischer-Straße ist ebenfalls an den Schulträger
zur Nutzung durch die Lietzensee-Grundschule zu übertragen. Die
Kindertagesstätte und das “Haus der Familie” sind am Standort
Niebuhrstraße zu erhalten und das Konzept ist fortzuführen. Stattdessen kann
die Einrichtung in der Schlüterstraße aufgegeben werden. |
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