Drucksache - 1224/2
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Die BVV
beschließt: Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich beim Senat dafür einzusetzen, dass in den Ausführungsvorschriften zum SGB II und SGB XII die besondere Problematik der von häuslicher Gewalt betroffenen Frauen berücksichtigt wird. Das
Bezirksamt wird beauftragt sicherzustellen, dass in der Arbeitsgemeinschaft
möglichst Ansprechpartner/innen mit entsprechender Ausbildung Fälle mit
häuslicher Gewaltproblematik bearbeiten. Der BVV
ist bis zum zu 31. Dezember 2004 zu berichten. Dr.
Marianne Suhr Bezirksverordnetenvorsteherin |
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