Wir fragen das Bezirksamt:
- Bei
welchen Regelungen weicht der Beschluss des Bezirksamtes über die
Raumvergabe für Organisationen des bürgerschaftlichen Engagements von dem
gegen die Stimmen der FDP in der BVV angenommenen Antrag in dieser Sache
ab?
- Was sind
die wichtigsten Gründe dafür, daß das Bezirksamt bei der Regelung für die
Vergabe von Räumen nicht dem Mehrheitsvotum der BVV folgen konnte?
- Hätte das
Bezirksamt vor der Beschlussfassung durch die BVV diese noch deutlicher -
z. B. beim beschlussfassenden Plenum - auf die gegebene Rechtslage
hinweisen können als es geschehen ist?
- Welches
Verfahren empfiehlt das Bezirksamt unter Beachtung des Parteienprivilegs
nach Art. 21 GG für die Behandlung von Anträgen auf Raumvergabe, wenn
diese von zugelassenen rechtsextremen Parteien kommen sollten?