Drucksache - 1198/2
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Die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht, bei
Beschaffungen und Auftragsvergaben – soweit wirtschaftlich sinnvoll und
im Einzelfall möglich – vor Vertragsabschluss Angebote drei verschiedener
Anbieter einzuholen. Das wirtschaftlichste Angebot soll den Zuschlag erhalten. Der BVV ist bis zum 31.12.2004 zu
berichten. Begründung: Das Bezirksamt hat dem
Haushaltsausschuss am 27. Oktober 2004 in Ausführung des Beschlusses der BVV
vom 22.01.2004 “Skulptur “Versöhnung” zentral
aufstellen” (DS Nr. 0742/2) ein Angebot zur Umsetzung der Skulptur in
Höhe von 5.100 EUR mitgeteilt. Auf Nachfrage teilte das Bezirksamt
mit, es sei nur ein einziges Angebot eingeholt worden. Zur Begründung führte
das Bezirksamt aus, die Landeshaushaltsordnung gebiete das Einholen mehrerer
Angebote nicht. Dass gerade im Baubereich durch das
Einholen mehrerer Kostenvoranschläge regelmäßig Einsparungen zu erzielen sind,
ist Allgemeinwissen. Ein Verzicht auf Wirtschaftlichkeit ist nicht nur in
Zeiten knapper Kassen untragbar. Einer gesetzlichen Regelung sollte es auch für
das Bezirksamt nicht bedürfen, um gesunden Menschenverstand zur Geltung zu
bringen. |
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