Drucksache - 1188/2
V 1. GesundheitsamtDie BVV hat in ihrer Sitzung am 17.03.2005 Folgendes beschlossen: Das Bezirksamt wird aufgefordert, gegenüber dem Senat deutlich zu
machen, dass die Sexualberatung, die Tuberkulosefürsorge, die Vertrauensärzte
und die Lebensmittelaufsicht bezirkliche Aufgaben bleiben sollen. Das
Bezirksamt teilt dazu mit: Auf
die Zwischenberichte vom 09.08.2005 und 11.09.2007 wird verwiesen. Am 01.04.2008 trat die Verordnung über die Zuständigkeiten im Gesundheitsdienst in Kraft. Sie sieht folgende Regelungen zu den im Beschluss genannten Aufgabenbereichen vor: Die Aufgaben des
Sozialmedizinischen Dienstes und die Aufgaben der Beratungsstelle für sexuell
übertragbare Krankheiten sowie Aids werden nach Art. I § 1 der Verordnung unter
der Bezeichnung "Zentrum für sexuelle Gesundheit und Familienplanung"
regionalisiert von fünf Bezirken für alle Bezirke wahrgenommen. Neben
Charlottenburg-Wilmersdorf sind dies Friedrichshain-Kreuzberg, Marzahn-Hellersdorf,
Steglitz-Zehlendorf (nur Sozialmedizinischer Dienst mit Anbindung an das Benjamin-Franklin-Krankenhaus) und Mitte mit den beiden Standorten Wedding
und Schöneberg. Einer der Standorte für das Zentrum befindet sich damit in unserem Bezirk. Die Aufgabe der Lebensmittelpersonal-Beratung wird gemäß Art. I § 5 der Verordnung in drei Bezirken wahrgenommen, davon ist Charlottenburg-Wilmersdorf einer. Die Lebensmittelpersonal-Beratung im Bezirk nimmt auch die Beratung für die Bezirke Spandau, Steglitz-Zehlendorf und Tempelhof-Schöneberg wahr. Der zweite Bezirk Mitte, leistet die Beratung für die Bezirke Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg, Pankow und Reinickendorf. Der Bezirk Lichtenberg ist zuständig für die Beratung in den Bezirken Lichtenberg, Neukölln, Treptow-Köpenick und Marzahn-Hellersdorf. Im Bezirk Lichtenberg ist auch die Tuberkulosefürsorge und Schirmbildstelle in einem Zentrum für tuberkulosekranke und –gefährdete Menschen mit Zuständigkeit für ganz Berlin angesiedelt (Art. II § 2). Der ehemalige Amts- und Vertrauensärztliche Dienst ist keine bezirkliche Aufgabe mehr, sondern wird vom Landesamt für Gesundheit und Soziales (LaGeSo) für ganz Berlin wahrgenommen. Die Begutachtungen erfolgen seit November 2007 in einer Sonderbehörde, der Zentralen Medizinischen Gutachtenstelle (ZMGA), mit Sitz im Bezirk Mitte. Das Bezirksamt konnte den Beschluss erfolgreich umsetzen und bittet, ihn als erledigt zu betrachten. Monika Thiemen Martina Schmiedhofer Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadträtin 2. Übertrag in ALLRIS 3. Original und 9 Kopien sowie
V an BzBmin-Büro für BA-Sitzung am 17.06.08 4. Original nach
Unterschriften ab an BVV-Büro 5. Kopie ab an GesAL 6. Listen not. 7. SozSekrAbl. EU BzBmin EU SozAbtL‘in |
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