Drucksache - 1188/2  

 
 
Betreff: Gesundheitsamt
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Grüne/SPD 
Verfasser:Rathjen/Koska/Schulte 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
28.10.2004 
34. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Wirtschaft, Verwaltung, Liegenschaften und Bibliotheken Beratung
15.12.2004 
42. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Verwaltung, Liegenschaften und Bibliotheken      
Ausschuss für Soziales und Gesundheit Beratung
15.02.2005 
36. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit      
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
17.03.2005 
39. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
1. Version vom 14.09.2005
2. Version vom 14.09.2005

Die BVV möge beschließen:

V

1.

Gesundheitsamt

 

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 17.03.2005 Folgendes beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, gegenüber dem Senat deutlich zu machen, dass die Se­xualberatung, die Tuberkulosefürsorge, die Vertrauensärzte und die Lebens­mittelaufsicht bezirkliche Aufgaben bleiben sollen.

 

Das Bezirksamt teilt dazu mit:

 

Auf die Zwischenberichte vom 09.08.2005 und 11.09.2007 wird verwiesen.

 

Am 01.04.2008 trat die Verordnung über die Zuständigkeiten im Gesundheitsdienst in Kraft. Sie sieht folgende Regelungen zu den im Beschluss genannten Aufgaben­bereichen vor:

 

Die Aufgaben des Sozialmedizinischen Dienstes und die Aufgaben der Beratungs­stelle für sexuell übertragbare Krankheiten sowie Aids werden nach Art. I § 1 der Verordnung unter der Bezeichnung "Zentrum für sexuelle Gesundheit und Familien­planung" regionalisiert von fünf Bezirken für alle Bezirke wahrgenommen. Neben Charlottenburg-Wilmersdorf sind dies Friedrichshain-Kreuzberg, Marzahn-Hellers­dorf, Steglitz-Zehlendorf (nur Sozialmedizinischer Dienst mit Anbindung an das Ben­jamin-Franklin-Krankenhaus)  und Mitte mit den beiden Standorten Wedding und Schöneberg.

 

Einer der Standorte für das Zentrum befindet sich damit in unserem Bezirk.

 

Die Aufgabe der Lebensmittelpersonal-Beratung wird gemäß Art. I § 5 der Verord­nung in drei Bezirken wahrgenommen, davon ist Charlottenburg-Wilmersdorf einer. Die Lebensmittelpersonal-Beratung im Bezirk nimmt auch die Beratung  für die Be­zirke Spandau, Steglitz-Zehlendorf und Tempelhof-Schöneberg wahr. Der zweite Bezirk Mitte, leistet die Beratung für die Bezirke Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg, Pankow und Reinickendorf. Der Bezirk Lichtenberg ist zuständig für die Beratung in den Bezirken Lichtenberg, Neukölln, Treptow-Köpenick und Marzahn-Hellersdorf.

 

Im Bezirk Lichtenberg ist auch die Tuberkulosefürsorge und Schirmbildstelle in einem Zentrum für tuberkulosekranke und –gefährdete Menschen mit Zuständigkeit für ganz Berlin angesiedelt (Art. II § 2).

Der ehemalige Amts- und Vertrauensärztliche Dienst ist keine bezirkliche Aufgabe mehr, sondern wird vom Landesamt für Gesundheit und Soziales (LaGeSo) für ganz Berlin wahrgenommen. Die Begutachtungen erfolgen seit November 2007 in einer Sonderbehörde, der Zentralen Medizinischen Gutachtenstelle (ZMGA), mit Sitz im Bezirk Mitte.

 

Das Bezirksamt konnte den Beschluss erfolgreich umsetzen und bittet, ihn als erle­digt zu betrachten.

 

 

 

 

Monika Thiemen                                                                                                  Martina Schmiedhofer

Bezirksbürgermeisterin                                                                                        Bezirksstadträtin

 

 

2. Übertrag in ALLRIS

3. Original und 9 Kopien sowie V an BzBmin-Büro für BA-Sitzung am 17.06.08

4. Original nach Unterschriften ab an BVV-Büro

5. Kopie ab an GesAL

6. Listen not.

7. SozSekrAbl.

 

 

 

EU BzBmin                                                                                            EU SozAbtL‘in


 

 
 

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