Drucksache - 1185/2  

 
 
Betreff: Wasserwerk Jungfernheide
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Verfasser:Rathjen/Centgraf 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
28.10.2004 
34. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Lokale Agenda 21 Beratung
01.12.2004 
39. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Lokale Agenda 21      
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
16.12.2004 
36. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
1. Version vom 20.12.2004
2. Version vom 21.10.2008

Die BVV möge beschließen:

 

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 16.12.2004 Folgendes beschlossen

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, im Zusammenwirken mit der zuständigen Senats­verwaltung unter Berücksichtigung der aktuellen Datenlage zu prüfen, inwieweit die Notwendigkeit besteht, sich bei den Berliner Wasserbetrieben dafür einzusetzen, dass das Wasserpumpwerk Jungfernheide nicht außer Betrieb genommen wird, bzw. die Reduzierung der Fördermenge über einen längeren Zeitraum gestreckt wird.

 

Der BVV ist bis zum 30.12.2004 zu berichten.

 

Das Bezirksamt teilt dazu mit:

 

Auf den Zwischenbericht vom 24.05.2005 wird verwiesen.

 

Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz hat gemein­sam mit den Berliner Wasserbetriebe (BWB) in Zusammenarbeit mit dem Ingenieur­büro Dr. Möller im Sommer 2008 ein Konzept entwickelt, dass die Rahmenbedingungen für die Trink­wasserversorgung Berlins bis zum Jahr 2040 festlegt. Das Konzept ist im Internet einzusehen.


Anlass für die Entwicklung des Konzeptes waren die notwendigen Bewilligungsver­fahren für die Berliner Wasserwerke, innerhalb derer die wasserrechtliche Zulassung und die Umweltverträglichkeit aller Wasserwerke zu überprüfen sind. Diese Bewilli­gungen werden in der Regel für 30 Jahre gewährt, daher mussten auch die zu er­wartenden demografischen und klimatischen Entwicklungen berücksichtigt werden.

 

Dem Wasserversorgungskonzept liegen folgende Grundsätze für die Wasserversor­gung Berlins zu Grunde:

Ž     Gewährleistung einer hohen Versorgungssicherheit und hohen Wasserqua­lität durch die Nutzung regionaler Ressourcen.

Ž     Schonende Bewirtschaftung des Grundwassers und behutsamer Umgang mit der Natur.

Ž     Naturnahe Aufbereitung mit einfachen technischen Mitteln.

Ž     Wirtschaftlicher Betrieb der Wasserversorgungsanlagen für den Erhalt sozi­alverträglicher Wassertarife.

Ž     Die Nutzung von Synergieeffekten zwischen Trinkwassergewinnung und Si­cherung siedlungsverträglicher Grundwasserstände im Sinne einer nachhal­tigen Wasserwirtschaft.

 

Anhand verschiedener Szenarien unter anderem zur Bevölkerungs- und Gewerbe­entwicklung wurde der Trinkwasserbedarf bis zum Jahr 2040 ermittelt. Dabei wurde zum Beispiel festgestellt, dass der Wasserverbrauch von 1991 von 140 Liter pro Einwohner je Tag auf 111 Liter im Jahr 2005 gesunken ist.

 

Der Wasserpreis wird vor allem von den Betriebskosten bestimmt. Daher war auch die wirtschaftliche Betriebsführung mit ausschlaggebend für die Entscheidung, wel­che Wasserwerke künftig die Wasserversorgung Berlins sichern sollen.

 

Die gegenwärtig betriebenen neun Wasserwerke (Spandau, Tegel, Tiefwerder, Bee­litzhof, Kladow im westlichen Teil Berlins, Friedrichshagen, Kaulsdorf und Wuhlheide im Ostteil der Stadt sowie das nordwestlich Berlins gelegene Wasserwerk Stolpe) werden bestehen bleiben. Das Wasserwerk Johannisthal wird neu aufgebaut und ab 2014 ans Netz gehen.

 

Die Wasserwerke Altglienicke, Buch und Jungfernheide werden dauerhaft aufgege­ben. Die Wasserschutzgebiete für diese drei Werke können daher aufgehoben wer­den.

Im Spandauer Einzugsbereich des ehemaligen Wasserwerks Jungfernheide befinden sich Betriebsstätten der Firma Siemens mit tieferen unabgedichteten Kellern. Um hier eine Vernässung bei einem weiteren Grundwasseranstieg zu vermeiden, hat Sie­mens ab 2006 die Kosten für das Halten des Grund­wassers auf einem bestimmten Pegelstand übernommen. Bei der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz liegt seitens der Firma Siemens ein Antrag für eine wasserrechtliche Erlaubnis vor, um die Grundwasserförderung län­gerfristig zu sichern. Von der Erteilung der Erlaubnis kann ausgegangen werden. Dadurch ist für den Bereich des Einzugsgebietes des ehemaligen Wasserwerks Jungfernheide nur mit einem geringen Grundwasseranstieg zu rechnen, der inner­halb des normalen Schwankungsrahmens liegen wird.

 

Das Bezirksamt bittet den Beschluss als erledigt zu betrachten.

 

Klaus-Dieter Gröhler                                                             Martina Schmiedhofer

stellv. Bezirksbürgermeister                                                            Bezirksstadträtin

 

 

 


 

 
 

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