Drucksache - 1175/2
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Die BVV
beschließt die Ablehnung. Ursprungstext: Das
Bezirksamt wird aufgefordert, sich bei den zuständigen Stellen dafür
einzusetzen, dass die geplante Erhöhung der Besitzmenge von Cannabis, ab der
die Staatsanwaltschaft Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtmG)
verfolgt, von 6g auf 16g nicht erfolgt. Vielmehr
wird das Bezirksamt beauftragt, sich dafür einzusetzen, dass alle Straftaten
nach dem BtmG durch die Staatsanwaltschaft konsequent verfolgt werden. Der BVV ist
bis zum 31.12.2004 zu berichten. |
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