Drucksache - 1142/2
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Wir fragen das Bezirksamt:
1. Ist es richtig, dass erst im November oder Dezember auf der Stiftungsratssitzung der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin – Brandenburg über eine Eintrittsgelderhebung im Schlosspark Charlottenburg entschieden werden soll?
2. Hat der Bezirk tatsächlich ein Einspruchsrecht bezüglich der Erhebung von Eintrittsgeldern im Schlosspark? Wie lautet die Rechtsgrundlage?
3. Welche Möglichkeiten wird der Bezirk wahrnehmen, seine bisherige Position – gegen die Erhebung von Eintrittsgeldern – weiter zu vertreten?
4. In welcher Weise wird der Bezirk die Interessen und das Engagement der Schlossparkinitiative unterstützen?
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