Drucksache - 1127/2
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Die BVV beschließt:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass im Bereich der Lentzeallee die stadträumlichen Qualitäten gesichert bleiben und ggf. - soweit eine neue, zusätzliche Bebauung unvermeidbar sein sollte - eine anspruchsvolle und den Charakter der vorhandenen, denkmalgeschützten Bebauung aufgreifende Bauplanung verwirklicht wird.
Betroffene Anwohnerinnen und Anwohner sind dabei vom Bezirksamt - entsprechend den rechtlichen Möglichkeiten - rechtzeitig zu informieren und in die Entscheidungsfindung einzubeziehen.
Darüber hinaus ist darauf hinzuwirken, dass die Mieter bei der Bildung von Einzeleigentum, beim Verkauf von Einzelobjekten sowie ei Modernisierungen in ihren Rechten geschützt bleiben.
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