Drucksache - 1116/2
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Die BVV beschließt:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, entsprechend der Beschlusslage in den Schulgremien des Erich-Hoepner-Gymnasiums an dieser Schule zum Schuljahr 2005/06 mit der Einrichtung eines zweiten Zuges ab der 5. Jahrgangsstufe die gem. SchulG § 17 Abs. 5 geforderte Zweizügigkeit im Eingangsjahrgang des altsprachlichen Bildungsgangs herzustellen.
Ursprungstext: Das BA wird aufgefordert, die Einrichtung eines zweiten grundständigen Zuges an der Erich-Hoepner-Oberschule zu unterstützen.
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