Drucksache - 1111/2  

 
 
Betreff: Fahrradwegebenutzungspflicht
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Verfasser:Rathjen/Koska 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
30.09.2004 
33. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      
Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Lokale Agenda 21 Beratung
03.11.2004 
38. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Lokale Agenda 21      
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
25.11.2004 
35. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
1. Version vom 18.04.2007
2. Version vom 01.07.2008

Die BVV möge beschließen:

V

1.

Fahrradwegebenutzungspflicht

 

 

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 25.11.2004 Folgendes beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, die Benutzungspflicht für den Fahrradweg am Hohenzollerndamm zwischen der Brandenburgischen Straße und Sächsischen Straße und zwischen der Sächsischen Straße und Brandenburgischen Straßen Straße aufzuheben. Gleichzeitig ist zu prüfen, ob in diesem Bereich ein Fahrradangebotsstreifen angelegt werden kann.

 

 

Das Bezirksamt teilt dazu mit:

 

Auf den Zwischenbericht vom 31.08.2005 wird verwiesen. Die Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht erforderte die Zustimmung der Verkehrslenkung Berlin, die auch die zahlreichen Änderungen an den Lichtzeichenanlagen zu prüfen hatte. Die Ermittlung eines verlässlichen Sachstandes erforderte entsprechend viel Zeit.

 

 

Im Ergebnis stimmte die Verkehrslenkung der Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht am Hohenzollerndamm bis auf die Bereiche Cunostraße bis Hohenzollerndammbrücke, Roseneck, Uhlandstraße und Fasanenstraße – Nikolsburger Straße zu.

 

Im Einzelnen:

Im Bereich der LZA Hohenzollerndammbrücke/Anschlussstelle BAB ist die Radwegebenutzungspflicht analog der Spandauer Damm-Brücke aus Gründen der Verkehrssicherheit weiter erforderlich. Die abbiegenden Fahrzeuge und der geradeaus fahrende Radfahrverkehr sind dort gegeneinander abgesichert. Ein Wechsel zwischen Fahrbahn- und Radwegebenutzungspflicht auf dem kurzen Brückenabschnitt wäre nicht praktikabel wäre und würde zu Verwirrungen führen. Auch wären die Radfahrer durch die auf der Fahrbahn stattfindenden Einordnungs- und Abbiegevorgänge zur und von der BAB gefährdet. In Fahrtrichtung Ost wird die Radwegebenutzungspflicht daher vor der Cunostraße beginnen und hinter der Hohenzollerndammbrücke enden.

 

Die LZA Hohenzollerndamm/Cunostraße hat in Fahrtrichtung Osten Radfahrersignale sowohl für den Geradeausfahrer als auch für den nach links in Richtung Warmbrunner Straße abbiegenden Radverkehr. Für die Führung des links abbiegenden Radfahrers ist die Radwegebenutzungspflicht aus Gründen der Verkehrssicherheit weiter erforderlich, da er nur so die Anforderungseinrichtungen zum Überqueren des Hohenzollerndamms erreichen kann.

 

In Fahrtrichtung West erhalten die Radfahrer hier ein früheres Grünende als der Kfz-Verkehr. Die Radfahrer können auf Grund dieser Regelung nicht sicher die Fahrbahn benutzen. Da eine Änderung der Signalisierung zur Zeit nicht vorgesehen ist, kann die Radwegebenutzungspflicht dort erst dann aufgehoben werden, wenn an der LZA Signalzeitenpläne anstehen. Die VLB wird die bezirkliche Straßenverkehrsbehörde von den Änderungen zu gegebener Zeit unterrichten.

 

Letzteres gilt auch für die Bereiche Hohenzollerndamm/Uhlandstraße und Hohenzollerdamm/Fasanenstraße – Nikolsburger Straße. Auch dort wird die Radewegebenutzungspflicht zu einem späteren Zeitpunkt nach Änderung der Signalisierung aufgehoben werden können.

 

Im Bereich der LZA Hohenzollerndamm – Rheinbabenallee - Teplitzer Straße (Roseneck) muss die Radewegebenutzungspflicht ebenfalls bestehen bleiben, weil dort eigene Signale für Radfahrer vorhanden sind und diese ein frühes Grünende erhalten. Auch liegen nach Aussagen der VLB bereits jetzt zahlreiche Beschwerden hinsichtlich einer Überlastung der Kreuzung vor.

 

In den übrigen LZA Bereichen Berkaer Straße, Elgersburger Straße – Forckenbeckstraße, Landecker Straße – Salzbrunnerstraße, Kranzer Straße, Seesener Straße – Rudolstädter Straße, Konstanzer Straße, Brandenburgische Straße, Sächsische Straße, Emser Straße – Güntzelstraße, Bundesallee/Nachodstraße, Nachodstraße/ Grainauer Straße - Prager Straße, Nachodstraße/Bamberger Straße – Motzstraße ist aufgrund bereits geänderter Signalisierungen bzw. eigener Radfahrersignale keine Radwegebenutzungspflicht mehr erforderlich und wird entsprechend aufgehoben.

 

Das erforderliche straßenverkehrsbehördliche Anordnungsverfahren ist in Kürze abgeschlossen. Mit der Umsetzung der Anordnung durch den Fachbereich Tiefbau ist noch in diesem Sommer zu rechnen.

 

Aufgrund des dargestellten Sachstandes bittet das Bezirksamt den Beschluss als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Monika Thiemen                                                                             Martina Schmiedhofer

Bezirksbürgermeisterin                                                                    Bezirksstadträtin

 

2.      Original und 9 Kopien sowie V an BzBmin-Büro für BA-Sitzung am             

3.      Original nach Unterschriften ab an BVV-Büro

4.      Kopie ab an Soz 1

5.      Transfer Pressestelle

6.      Listen not.

7.      SozLdb Abl.

8.      Kopie Um 24

 

 

 

EU BzBmin                                                                           EU SozAbtL‘in

 


 

 
 

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