Drucksache - 1104/2
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Die BVV beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt, strengstens zu kontrollieren, dass alle Schüler und Schülerinnen des Bezirks, die eine Ergänzungsschule besuchen, ihrer Schulpflicht nachkommen;
? entweder durch den zusätzlichen Besuch einer staatlich anerkannten Schule oder ? durch eine tatsächlich vorliegende Befreiung von der Schulpflicht.
Der BVV ist bis zum 15. November 2004 zu berichten.
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