Drucksache - 1063/2
Die BVV
möge beschließen: Das Bezirksamt wird beauftragt, den Senat von Berlin darin zu bestärken, die vor 6 Jahren eingeführte Rechtschreibreform nicht wieder rückgängig zu machen. Der BVV ist
bis zum 15. Oktober 2004 zu berichten. Begründung: Unabhängig
davon, wie man im Einzelnen jede Veränderung der Orthografie durch die
“neue” deutsche Rechtschreibung bewertet, würde durch das erneute
Ändern dieser Regelungen ein unvertretbares Chaos in der Rechtschreibung nicht
nur in den Schulen entstehen. Es gibt wirklich genug andere Probleme! |
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