Drucksache - 0102/2
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Wir fragen das Bezirksamt: 1. Wie
ist das jetzige Planungsrecht zwischen Bahngelände Heilbronner Straße und östlich
davon (Kolonie Lützenstraße)? 2. Was
waren die Ziele des aus welchem Grund nicht weiterverfolgten B-Plans IX-201? 3. Welches
sind Hindernisse und Gründe, die dagegen sprechen, das ruhende B-Planverfahren
wieder aufzunehmen? 4. Stimmt
das BA mit der Auffassung überein, dass es sich im Bereich Hilbronner
Str./Lützenstraße/G.-Wilhelmstr. um ein attraktives Wohngebiet handelt, das
durch Ansiedlung weiterer Großmärkte erheblich an Wohnqualität einbüßt? 5. Wie
schätzt das BA die Chancen ein, den Wohnanteil in diesem Viertel zu erhöhen? 6. Stimmt das BA mit der Einschätzung überein, dass die Wiederaufnahme des B-Planverfahrens im Bereich Heilbronner Straße zu einer städtebaulichen zufriedenstellenderen Lösung und zur Sicherung der Wohnqualität beitragen würde? |
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