Drucksache - 1036/2
Die BVV
beschließt: Teil 1: Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt gemäß § 6 Abs. 3 AGBauGB den Entwurf des Bebauungsplanes 4-4 vom 10. Januar 2003. Teil 2: Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 BezVG: Das
Bezirksamt wird aufgefordert, die Rechtsverordnung zur Festsetzung des
Bebauungsplanes 4-4 vom 10. Januar 2003 zu erlassen. |
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