Drucksache - 1034/2  

 
 
Betreff: Bezirkshaushaltsrechnung 2003
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Abteilung Finanzen, Bildung und Kultur 
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
30.09.2004 
33. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      
Rechnungsprüfungsausschuss Beratung
07.04.2005    37. Öffentliche Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses      
02.03.2006    45. Öffentliche Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses      
Rechnungsprüfungsausschuss Beratung
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
27.04.2006 
51. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
1. Version vom 29.03.2006
2. Version vom 28.04.2006

Der Rechnungsprüfungsausschuss

Die BVV beschließt:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung genehmigt die Bezirkshaushaltsrechnung 2003 des Bezirksamtes Charlottenburg-Wilmersdorf.

 

Der nachfolgende Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses (RPA) wird zur Kenntnis genommen.

 

Der RPA hat sich mit der Bezirkshaushaltsrechnung 2003 des Bezirksamtes Charlottenburg-Wilmersdorf in acht Sitzungen in 1. und 2. Lesung befasst und kommt zu folgenden Ergebnissen:

 

Festzustellen ist, dass auf Grund von haushaltswirtschaftlichen Beschränkungen ein knappes 1/2 Jahr des Haushaltsjahres 2003 nur die unbedingt notwendigen Ausgaben aufgrund gesetzlicher und vertraglicher Verpflichtungen geleistet werden konnten. Ausnahmen waren während dieses Zeitraumes nur aufgrund des § 89 VvB möglich.

 

Prüfungsmitteilungen des Rechnungshofes zum Kapitel 4060 (Sportanlagen) für das Haushaltsjahr 2002 veranlassten den Ausschuss zu einer Sondersitzung mit dem Ergebnis, die noch ausstehenden Antworten des Bezirksamtes sowie des Rechnungshofes zu den abgegebenen Stellungnahmen abzuwarten.

 

Der RPA hat festgestellt, dass bei gravierenden Ansatzabweichungen die Beantwortung durch das Bezirksamt in schriftlicher und mündlicher Form überwiegend nachvollziehbar begründet wurden. Positiv angemerkt wurde auch, dass die Begründung bei Mehr- oder Minderausgaben bzw. –einnahmen nicht mehr pauschal, sondern in detaillierter Form dargestellt wurden.

 

Im übrigen wurde durch den RPA wegen des Bezirksdoppelhaushaltsplans 2002/2003 mit dem Ergänzungsplan 2003 vergleichbare Prüfungsergebnisse festgestellt, wie bereits im Bericht des RPA zur Bezirkshaushaltsrechnung 2002 (DS-Nr. 609/2) dargelegt wurde.

 

Dr. Marianne Suhr

Bezirksverordnetenvorsteherin

 

 


 

 
 

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