Drucksache - 1014/2  

 
 
Betreff: Bürgerschaftlichem Engagement in Charlottenburg-Wilmersdorf Raum geben!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD/Grüne/CDU 
Verfasser:Schulte/Schäfer/Verrycken/Rathjen/Nagel/Hess/Statzkowski 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
17.06.2004 
31. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      
Ausschuss für Wirtschaft, Verwaltung, Liegenschaften und Bibliotheken Beratung
18.06.2004 
36. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Verwaltung, Liegenschaften und Bibliotheken      
18.08.2004 
38. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Verwaltung, Liegenschaften und Bibliotheken      
Ausschuss für Wirtschaft, Verwaltung, Liegenschaften und Bibliotheken Beratung
Haushaltsausschuss Beratung
29.09.2004 
40. Öffentliche Sitzung des Haushaltsausschusses      
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
30.09.2004 
33. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
1. Version vom 08.06.2004
2. Version vom 30.09.2004
3. Version vom 01.10.2004
4. Version vom 01.10.2004

Der Haushaltsausschuss

Die BVV beschließt:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, einen Beschluss herbeizuführen, der die Raumvergabe im Bezirk anhand folgender Kriterien regelt:

 

 

Zeit / Umfang

 

bezirkliche Gebäude Mo.-Fr. bis 22 Uhr und nach Vereinbarung

Befreiung

- Bezirksamt

- Bezirksverordnete

- Bezirksgremien, Beiräte, KJP, Schülerselbstverwaltung

- Ausschüsse

- Fraktionen

- Volksbegehren, Volksabstimmungen, Wahlen

 

wenn Tätigkeit oder Sitz im Bezirk:

- Wohlfahrtsverbände

- Freie Träger der Jugendhilfe (§ 47.3 AG KJHG)

- Sportvereine (§ 2 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 6, Abs. 4 und § 14 Abs. 2

  Sportförderungsgesetz, SPAN-Nr. 23 (1)

- Gewerkschaften

- Kirchengemeinden, wenn Körperschaften öffentlichen Rechts

- Soziale und kulturelle Gruppen, Organisationen, Vereine

- Seniorengruppen

- Verbände nach § 74 SGB VIII

- Partnerschaftsvereine

 

Ermäßigung

50 %:

- Senatsverwaltungen

- andere Bezirksverwaltungen

- Bund, Länder, Gemeinden

- Kleingärtner

nicht im Bezirk tätige oben genannte

- Gruppen, Organisationen

- Gemeinnützige Vereine und Verbände

- Kirchen u. Religionsgemeinschaften, wenn Körperschaften öffentl.

  Rechts

 

Verzicht bzw. Befreiung möglich,

wenn Veranstaltung bezirklichen Interessen dient, zu bezirklichen Aufgaben gehört, bei Sponsoring zu Gunsten oder im Interesse des Bezirks, Hauptstadt-Funktion.

 

3 Euro je angefangene Stunde:

im Bezirk tätige Parteien

 

Ausschluss

Vereinigungen und Organisationen, die sich gegen verfassungsgemäße Ordnung richten und Personen die o. g. angehören

Raumpreise

Rathäuser

wie vom Bezirksamt vorgeschlagen

Sonstige Räume

wie vom Bezirksamt vorgeschlagen

Ausstattung

wie vom Bezirksamt vorgeschlagen

Diverses

 

- Bei Veranstaltungen mit Eintrittsgeld: 25 % der Einnahmen an

  den Bezirk

- Filmaufnahmen: 500 – 1000 € pro Tag

 

Ab 22 h, Wochenende und Feiertagen:

 

- für Normalzahler und Ermäßigte: + 50 %.

- Befreiung ist in diesem Bereich nur im begründeten Einzelfall

  möglich

 

 

Der BVV ist bis zum 31.08.2004 zu berichten.

 

 


 

 
 

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