Drucksache - 1006/2
Wir fragen das Bezirksamt: 1. Wie viele Genehmigungen werden von Seiten des Bezirksamtes benötigt, um ein Straßenfest zu feiern a) Hygienische Anforderungen b) Anforderungen des Umweltamtes c) Sonstige Auflagen ? 2. Welche Kosten entstehen den Veranstaltern? a) Gebühren allgemein b) Gebühren für zusätzliche Angebote, z.B. bei einem Musikangebot? 3. Gibt es einen Unterschied, ob ein kommerzielles Straßenfest veranstaltet wird, oder ob gemeinnützige Veranstalter ein solches Fest veranstalten? 4. Haben sich die Auflagen von Seiten des Bezirksamtes oder von Seiten des Senats oder der Rechtsprechung sowie die Gebühren gravierend verändert und wenn ja- warum? 5. Welche Kontrollmöglichkeiten hat das Bezirksamt hinsichtlich der Einhaltung der Vorschriften und sind in den letzten Jahren Strafen verhängt worden, wenn bei Straßenfesten, Auflagen nicht erfüllt wurden? |
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