Auszug - Änderungsvorschläge auf Anregung der CDU-Fraktion: a) Umgang mit Fraktionslosen (§ 4) b) Aussprache / Sitzungsunterbrechung (§ 17) c) Bild- und Tonaufnahmen (§§ 31,55) d) Nichtöffentlichkeit im Ausschuss (§ 32) e) Ausschluss von Bezirksverordneten während der Sitzungen (§ 52) f) Umgang mit Resolutionen (§ 38a)   

 
 
11. öffentliche Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Geschäftsordnung Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 04.07.2024 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:03 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
 
Wortprotokoll

BV Saggerer bringt Änderungsvorschläge der CDU-Fraktion ein. Diese wurden vorab in Form einer Synopse am 03.07.2024 an die Fraktionen und BV Schuchert versendet. Die Synopse wird als Anlage Teil des hiesigen Protokolls. Es wird seitens BV Sempf und BV Juckel die späte Übersendung der Änderungsvorschläge durch die CDU-Fraktion angemahnt und darauf hingewiesen, dass eine vorherige Beratung in den Fraktionen erschwert bis unmöglich gemacht wurde. 

Der Vorsitzende erläutert, dass die Änderungsanträge einzeln beraten und abgestimmt werden.

a) Umgang mit Fraktionslosen (§ 4)

BV Schuchert verteilt nach Zustimmung durch den Vorsitzenden Auszüge aus dem Verzeichnis der BV in den Bezirken Friedrichshain-Kreuzberg und Tempelhof-Schöneberg, woraus hervorgehen soll, dass einige dortige BV nach Austritt aus ihren jeweiligen Fraktionen nicht bloß als „Fraktionslos“ geführt würden, sondern auch mit der (neuen) Parteibezeichnung: „ndnis Sarah Wagenknecht BSW“ gelistet sind.

BV Juckel bringt einen Änderungsantrag ein, der die Forderung der CDU-Fraktion konkretisiert, fraktionslose BV künftig auch als solche zu bezeichnen. In § 4 (1) Satz 4 (neu) der GO soll eingefügt werden: „Fraktionslose Bezirksverordnete, die einer Partei angehören, die nicht Teil des Wahlvorschlags war, werden in der laufenden Wahlperiode als fraktionslos geführt (…)“

Die Änderung zum Änderungsantrag wird nach Debatte abgestimmt: 1 Ja, 6 Nein, 4 Enthaltung

BV Tillinger regt an, ggü. dem Rat der Vorsteher auf ein gemeinsames, zwischen den Bezirken abgestimmtes Verfahren hinzuwirken. Frau BV-Vorsteherin Stückler führt aus, dass sie dies bereits getan hat und auch mit dem Rechtsamt in Abstimmung war. Letzteres führte noch einmal aus, dass es jeweils der jeweiligen BVV selbst obliegt, über die Bezeichnung von Fraktionen/Gruppen/Einzelverordneten zu bestimmen. Insofern sei es auch unerheblich, dass andere Bezirke hier anders verfahren. Es sei für sie durchaus auch nachvollziehbar, dass ein gemeinsames Vorgehen aller BVVen schwierig sei, weil die Autonomie der BVV zu wahren sei. 

Auf Anregung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird der letzte Halbsatz „, wobei bestehende Parteizugehörigkeiten ohne Belang sind im neuen § 4 (1) Satz 3 gestrichen.

BV Sempf beantragt die Vertagung des Änderungsantrag zu § 4. Über die Änderung wird abgestimmt: 3 Ja, 8 Nein, 0 Enthaltung.

Es wird in die Schlussabstimmung eingetreten:

7 Ja, 0 Nein, 4 Enthaltung

Der neu zu ergänzende Satz in § 4 lautet entsprechend: „Fraktionslose Bezirksverordnete werden in der laufenden Wahlperiode als fraktionslos geführt.

b) Aussprache / Sitzungsunterbrechung (§ 17)

Nach Debatte wird in die Abstimmung eingetreten:

6 Ja, 5 Nein, 0 Enthaltung

Entsprechend wird in § 17 (4) ein neuer Satz 2 eingefügt:

(…) Die Dauer wird von dieser Fraktion vorgeschlagen. Der Vorsteher/die Vorsteherin entscheidet daraufhin über die Dauer, wobei er/sie dabei nicht an den Vorschlag gebunden ist.  Anträge aus der Mitte der BVV oder des Bezirksamts bleiben unberührt.“

Der bisherige Satz 2 wird Satz 3.

c) Bild- und Tonaufnahmen (§§ 31,55)

Der Punkt wird nach Debatte einstimmig vertagt. Auf Anregung von BV Weise soll sich der Ausschuss gesamthaft in einer der kommenden Sitzungen mit der Frage von Bild- und Tonaufnahmen in der BVV und in Auschüssen befassen. Insbesondere wird der antragsstellenden Fraktion entgegengehalten, dass das geforderte Quorum (Einstimmigkeit) ggf. zu weit geht und „über das Ziel hinausschießt“ (BV Sempf). Das von BV Saggerer angeführte Argument des Schutzes des Persönlichkeitsrechts könne auch dadurch erreicht werden, dass Bild- und Tonaufnahmen vom betroffenen BV unterlassen werden. BV Kohler weist darauf hin, dass es durchaus in manchen Ausschüssen üblich ist, Bildaufnahmen anzufertigen, bspw. Stadtentwicklung während der Vorstellung von Bauvorhaben duch Projektentwickler.

d) Nichtöffentlichkeit im Ausschuss (§ 32)

Der Punkt wird nach Debatte einstimmig vertagt.

e) Ausschluss von Bezirksverordneten während der Sitzungen (§ 52)

Der Änderungsvorschlag wird seitens der antragsstellenden Fraktion zurückgezogen.

f) § 55 Ordnung im Zuhörerraum

BV Sempf und BV Dr. Recke-Friedrich erläutern ihre Verwunderung über den Änderungsantrag, da er das vermeintlich von der antragsstellende Fraktion Gewollte die Möglichkeit, Bild- und Tonaufnahmen auch während der BVV genehmigen zu lassen und nicht bloß im Vorhinein nicht zum Ausdruck bringt. BV Saggerer schlägt eine Konkretisierung des Änderungsantrags vor: Der Vorsteher/die Vorsteherin entscheidet über die Erlaubnis von Bild- und Tonaufnahmen vor ihrer Anfertigung. Die Erlaubnis kann auch hrend einer Sitzung erteilt werden.“  

Nach Debatte wird der Änderungsvorschlag einstimmt vertagt.

g) Umgang mit Resolutionen (§ 38a)

Sinn und Zweck von Resolutionen werden breit debattiert.

BV Sempf signalisiert für die SPD-Fraktion Zustimmung zum Vorschlag des § 38a (1) neu. Für den neuen zweiten Absatz meldet er Bedenken an. Insbesondere sei es missverständlich, dass hier in Absatz 2 Satz 2 auf das Erfordernis der Dringlichkeit hingewiesen würde, dann jedoch nur das Quorum von 1/3 gefordert würde, trotz dass in unserer Geschäftsordnung üblicherweise ein Quorum von 2/3 für Dringlichkeiten erforderlich sei (§ 40). Auch sei die Frist zur Einbringung der Resolutionen (zwei Tage vor der Sitzung) nicht nachvollziehbar, wenn doch ohnehin „in Ausnahmefällen“ mit Dringlichkeit die Tagesordnung geändert werden könnte. Den Absatz 3, die Überweisung von Resolutionen in Ausschüsse lehnt er ab, da es nicht nachvollziehbar sei, warum Resolutionen trotz ihres eiligen Charakters und i.d.R. ohne Bezug zu unserer Ausschussarbeit überwiesen werden sollen.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen macht insofern die Vorschläge, in Absatz 2 Satz 1 zu verändern: Resolutionsentwürfe sind regulär vor der Sitzung der BVV einzubringen.“ Dies wird von der antragsstellenden CDU-Fraktion übernommen. Im Übrigen schlägt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor, den Absatz 3 zu streichen. Auch dies wird von der CDU-Fraktion übernommen.

BV Dr. Recke-Friedrich erläutert für die FDP-Fraktion, dass sie grundsätzlich das Instrument von Resolutionen ablehnen, da sie hierfür keine Notwendigkeit sehen. Es gäbe insofern schon heute die Möglichkeit über Anträge und Dringlichkeitsanträge zur Sache zu sprechen und Anträge zu formulieren. Der BVV sei die Aufgabe der Kontrolle gegenüber dem Bezirksamt zugewiesen, eine Willensbekundung sei nicht erforderlich und auch nicht vom Auftrag der BVV gedeckt.

BV Juckel weist darauf hin, dass sie sehr irritiert und verärgert darüber sei, dass die CDU-Fraktion den jetzt eingebrachten Antrag auf Einfügung von Resolutionen in die Geschäftsordnung im Wesentlichen auf ihre Gedanken und den Antrag ihrer Fraktion aus Februar 2024 stützt. Eine Abstimmung habe jedoch seitens der CDU-Fraktion mit der Linksfraktion nicht stattgefunden.

BV Dr. Recke-Friedrich weist darauf hin, dass er nicht nachvollziehen kann, wie eine „Resolution“ nur mit einfacher Mehrheit verabschiedet werden soll. Als Meinungskundgabe „der BVV“sste dies ein größeres Quorum erfordern. BV Sempf stimmt ihm zu und schlägt vor, als Zustimmungserfordernis 2/3 vorzusehen. Nach Debatte wird konsentiert, dass Absatz 2 der Satz 2 neu gefasst werden soll.

Resolutionen bedürfen für eine Zustimmung einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Bezirksverordneten.

§ 38a lautet nun wie folgt:

§38a Resolution

(1) Resolutionen sind Willensbekundungen der BVV zu einem den Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf berührenden kommunalpolitischen Thema, das von herausragender Bedeutung ist.

(2) Resolutionsentwürfe sind regulär vor der Sitzung der BVV einzubringen. Resolutionen bedürfen für eine Zustimmung einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Bezirksverordneten.

Entsprechend wird in die Abstimmung eingetreten:

8 Ja, 2 Nein, 1 Enthaltung

Nach Anregung durch BV Sempf wird zudem über eine Ergänzung des § 40 der Geschäftsordnung abgestimmt. § 40 (1) wird wie folgt neu gefasst:

§ 40 Dringlichkeiten

(1) Anträge, Beschlussempfehlungen und -vorschläge sowie Resolutionen, die nicht fristgemäß eingereicht wurden, sind in die Tagesordnung aufzunehmen, wenn ihre Dringlichkeit dargetan wurde und die BVV vor Eintritt in die Tagesordnung mit zwei Dritteln der anwesenden Bezirksverordneten zustimmt.“

9 Ja, 2 Nein, 0 Enthaltung

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Schriftliche Anfragen