Auszug - Rahmenplan Forckenbeckstraße  

 
 
41. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 22.05.2024 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
 
Wortprotokoll

Herr Schmütz erklärt, dass der Rahmenplan auf Grundlage der BVV-Drucksache 1964/5 entstanden sei.

BzStR Brzezinski ergänzt, dass es sich bei der Präsentation um einen Abschlussbericht handele und beabsichtigt werde, den Rahmenplan dem BA zur Beschlussfassung und der BVV zur Kenntnis vorzulegen.

Herr Schmütz bestätigt dies und fügt hinzu, dass das der Plan als beschlussfähig angesehen werde. Der Rahmenplan solle gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB eine städtebauliche Planung darstellen, an der sich zukünftige Planungen des Bezirks, des Landes und anderer Vorhabenträger ausrichten.

Herr Börsch-Supan stellt vor (s. Präsentation im Anhang).

BV Chen fragt, ob das EDEKA-Grundstück im Rahmen der Planung mitbeplant werde.

BzStR Brzezinski erklärt, dass man bezüglich dieses Grundstücks bereits in Gespräch mit EDEKA gegangen sei. Da es sich bei dem Markt um den umsatzstärksten Norddeutschlands handele, gestaltete sich die Planung bisher eher schwierig. Deshalb sei es auch schwierig, das Grundstück im Rahmenplan unterzubringen. Auch wenn das Grundstück nicht im Gebiet des vorgestellten Rahmenplans liege, bemühe sich der Bezirk, die Gespräche mit EDEKA voranzubringen.

Herr Schmütz ergänzt, dass das Gebiet durch den BVV-Beschluss eingegrenzt worden sei. Man hätte es zwar erweitern können, habe sich jedoch an vielen Stellen dagegen entschieden. Zum Thema A 103/A 104 habe es in den letzten Jahren viele stadtpolitische Gespräche gegeben. Auch deshalb habe der Bezirk die Gelegenheit für günstig gehalten, sich im Rahmen des Konzepts bereits mit Möglichkeiten der Entwicklung auseinanderzusetzen.

BV Heyne fragt, inwieweit der Fortbestand der Abzweige Steglitz und Mecklenburgische Straße eine Rechtsgrundlage für den Bebauungsplan zum GO WEST-Areal darstelle. Aufgrund der vielen neu entstehenden Arbeitsplätze sei in dem Zusammenhang ein hohes Verkehrsaufkommen zu erwarten.

BzStR Brzezinski antwortet, dass Bestandteil der Verkehrsuntersuchung der Ist-Zustand, also zumindest der Fortbestand bis zur Mecklenburgischen Straße sei. Aktuell habe er keinen Grund, am Fortbestand des Abzweigs bis zur Mecklenburgischen Straße zu zweifeln.

 

 
 

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