Auszug - Mitteilungen der Verwaltung und Fragen an die Verwaltung  

 
 
41. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 22.05.2024 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
 
Wortprotokoll

BzStR Brzezinski beginnt die Mitteilungen mit der Befreiungsliste. Er sagt, diese sei den Ausschussmitgliedern am Vortag zugesendet worden.

BV Krause erklärt, dass aus der Zeichnung für ihn nicht klar hervorgehe, wo genau die Bauten errichtet werden sollen. Zudem sei nicht vermerkt, welcher Bebauungsplan zugrunde liege.

BzStR Brzezinski erklärt anhand Zeichnung, an welcher Stelle die Baukörper errichtet werden sollen. Die Informationen zum Bebauungsplan würden nachgereicht.

BV Gusy kündigt an, dass der Befreiungsfall Spandauer Damm 217 in der nächsten Sitzung nochmal aufgerufen werde.

BzStR Brzezinski fährt mit der Beantwortung noch offener Fragen aus der letzten Sitzung fort:

BV Kaufmann habe zum Thema Schwimmbadabriss und Neubauvorhaben in der Heiligendammer Straße 40 gefragt, wann die Befreiungen erteilt worden seien.

BzStR Brzezinski antwortet, dass die Befreiungen zeitgleich mit der Baugenehmigung am 08.06.2023 erteilt worden seien.

 BV Hartmann habe zum gleichen Thema gefragt, wie groß die Wohnungen seien.

BzStR Brzezinski antwortet, es gebe sechs Einzimmerwohnungen á 37 qm zzgl. Balkon, vierundfünfzig Zweizimmerwohnungen á 54 qm zzgl. Balkon und sieben Dreizimmerwohnungen á 70,5 qm zzgl. Balkon.

BD Krause merkt an, ihm sei zugetragen worden, dass die Mieter und Anwohner erst von dem Vorhaben erfahren hätten, als ihnen die Garagen gekündigt worden seien. Er stelle deshalb die allgemeine Frage, inwieweit Bürger bei großen Vorhaben in ihrer Nachbarschaft im Vorhinein informiert werden können.

BzStR Brzezinski sagt, dass Herr Dr. Karaalp dies aktuell noch prüfe.

BV Goerlitz weist darauf hin, dass für die Anwohner am 11.06. eine Einwohnerversammlung zu dem Thema veranstaltet werde.

BzStR Brzezinski bestätigt dies und fügt hinzu, dass diese vom Vorhabenträger organisiert werde.

BV Heyne habe in der letzten Sitzung eine Frage zum Thema Hohenzollerndamm 38, Strafverfahren Heimstaden gestellt.

BzStR Brzezinski beantworte diese Frage im nichtöffentlichen Sitzungsteil.

 

BV Fenske habe eine Frage zum Leerstand des Gebäudes an der Adresse Hohenzollerndamm 103 gestellt.

BzStR Brzezinski erklärt, dass es zu diesem Gebäude keinen Bauordnungsvorgang gebe und das Thema Leerstand in die Zuständigkeit der Abteilung Bürgerdienste falle. Die Immobilie sei dort jedoch bekannt und werde auf der Liste der Problemimmobilien geführt.

BzStR Brzezinski fährt mit dem Thema Aufhebung der Veränderungssperre IX-121-1 B/33 für das Grundstück Wiesbadener Straße 51 (Flurstück 101) aus der letzten Ausschusssitzung fort. In der letzten Sitzung sei gefragt worden, inwiefern eine weitere Verlängerung der Veränderungssperre entsprechend dem Pankower Fall Güterbahnhof Greifswalder Straße mit dem entsprechenden verwaltungsgerichtlichen Urteil möglich sei. Er antwortet darauf, dass das Urteil des Oberverwaltungsgerichts sich auf die erste Verlängerung der Veränderungssperre bezogen habe. Zu einer zweiten sei es auch in diesem Fall nicht gekommen, da dies nur möglich sei, wenn besondere Umstände es erfordern. Auch im Bezirk Pankow seien diese besonderen Umstände nicht gegeben gewesen.

BzStR Brzezinski fährt mit der Beantwortung der vorab gestellten Frage von BV Chen fort:

 Frage von BV Chen:

Wie bewertet das Bezirksamt das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zum Baunutzungsplan (BVerwG 4 C 2.23 - Urteil vom 24. April 2024)?

BzStR Brzezinski antwortet, dass die Urteilsbegründung selbst noch nicht veröffentlicht worden sei, es liege bisher lediglich eine Pressemitteilung vor. Aus dieser könne man lediglich die wesentlichen Entscheidungsmerkmale entnehmen. Grundsätzlich könne gesagt werden, dass das Bundesverwaltungsgericht die Auffassung des 2. Senats des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg stütze. Er weist darauf hin, dass es im Oberverwaltungsgericht zwei Senate gebe, die für Bauplanungsrecht zuständig seien. Diese beiden Senate hätten sich in ihrer Rechtsprechung zur Funktionslosigkeit des Baunutzungsplans konsequent widersprochen. Der Bezirk sei nun dankbar für die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, da in der Folge nun ein einheitlicheres Vorgehen der beiden Senate zu erwarten sei. Die Entscheidung sei zugunsten der Betrachtung gesamter Plangebiete gegenüber der blockweisen Betrachtung getroffen worden. Die tatsächlichen Auswirkungen könnten jedoch erst nach Vorliegen des Urteils untersucht werden. Er schlägt vor, das Thema dann nochmal im Ausschuss zu besprechen.

BV Chen fragt, ob dem Bezirksamt bekannt sei, dass der Kaufvertrag Mecklenburgische Straße 89/Aachener Straße 1 aufgrund des Rücktritts des Käufers rückabgewickelt worden sei und dass die Missstände in den Wohnungen gravierender geworden seien. Er schließt die Frage an, was der Bezirk dagegen unternehmen werde.

BzStR Brzezinski antwortet, dass dies dem Bezirk bisher noch nicht bekannt sei und er die Bau- und Wohnungsaufsicht um Prüfung bitten werde.

BV Deißler erklärt, dass im letzten Jahr im Ausschuss berichtet worden sei, dass beim Vorhaben Kantstraße 49 nach dem Abriss mit einem Baubeginn im Januar oder Februar 2024 zu rechnen sei. Er fragt, ob es inzwischen neue Entwicklungen gebe.

BzStR Brzezinski reiche die Antwort nach.

 

 
 

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