Auszug - Planreifeerklärung gem. § 33, Abs. 1 BauGB - GTreseburger Straße 2  

 
 
41. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 22.05.2024 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
 
Wortprotokoll

BV Gusy erklärt, dass die Planreife bereits vom Bezirksamt festgestellt worden sei und im Ausschuss nun zustimmend zur Kenntnis genommen werden solle.

BzStR Brzezinski erklärt, dass der Bebauungsplan vom Bezirksamt beschlossen worden sei und sich das Bebauungsplanverfahren nun in den letzten Schritten vor der Festsetzung befinde. Gemäß § 33 (1) BauGB gebe es die Möglichkeit, bereits vor der Festsetzung eine Baugenehmigung zu erteilen, wenn das Vorhaben mit den Planungszielen übereinstimme. Dies sei untersucht und bestätigt worden, die Ausschussmitglieder könnten das im Vermerk nachlesen, der ihnen am Vorabend zugesendet worden sei. Die Erklärung der Planreife könne das Baugenehmigungsverfahren bereits vor Festsetzung des Bebauungsplans vorantreiben.

BV Chen bittet um Erläuterungen zum Emissionsschutz.

BzStR Brzezinski erklärt, im Bebauungsplan selbst habe es ursprünglich eine Standardformulierung zur Wärmeversorgung des Bauvorhabens gegeben, im Städtebaulichen Vertrag sei dies noch konkretisiert worden. Ursprünglich sei in der Formulierung auch die Nutzung fossiler Energien inkludiert worden, dies sei nun sowohl im Bebauungsplan als auch im Städtebaulichen Vertrag geändert worden. Anstatt dessen sei die Nutzung auf einen Fernwärmeanschluss oder erneuerbare Energien beschränkt worden. Im Vermerk werde nur festgestellt, dass die Festsetzungen und Regelungen den Anforderungen der TF 5.1 entsprächen. Die Bezirke müssten die Ausübung der Planreife immer gegenüber der SenStadt anzeigen, dort werde aktuell geprüft, ob die Veränderungen rechtmäßig gewesen seien.

BD Krause merkt an, dass der Bebauungsplan nicht als Plan beigefügt worden sei und auch im Internet nicht zu finden sei. Er finde, dass die Zugänglichkeit der Unterlagen eine gute Ergänzung sein könnte.

BzStR Brzezinski erklärt, dass es sich hierbei um ein bekanntes Problem handele. Für Mitarbeiter der Verwaltung stehe im Intranet das Geoportal zur Verfügung, das die interne, ämterübergreifende Arbeit erleichtere. Eine Veröffentlichung der datenschutzrechtlich unbedenklichen Teile der Bebauungspläne sei aktuell technisch noch nicht möglich, da dazu eine informationstechnische Investition nötig sei. Man sei jedoch sehr daran interessiert, auch eine öffentlich zugängliche Version des Geoportals anzubieten.

BV Heyne konstatiert, das Bezirksamt habe den Bebauungsplan beschlossen und er sei nun bei der SenStadt in der Rechtsprüfung. Er fragt, wieso so kurz vor Abschluss des Bebauungsplanverfahrens die Erklärung der Planreife angestrebt werde. Er sehe darin ein erhebliches Haftungsrisiko für den Bezirk.

BzStR Brzezinski entgegnet, dass zu dem Instrument der Planreife nur dann gegriffen werde, wenn man sicher sei, dass der Bebauungsplan festgesetzt werde, weshalb er das Haftungsrisiko als nicht allzu hoch einschätze. Nach der Rechtsprüfung durch SenStadt müssten ggf. noch Anmerkungen eingearbeitet werden, danach dauere es noch ca. zwei Monate, bis der Bebauungsplan durch die BVV beschlossen werde. Somit lohne sich die Planreifeerklärung zu diesem Zeitpunkt noch.

Herr Vilser ergänzt, dass die Rechtsprüfung bei der SenStadt positiv verlaufen sei. Die Planreife solle noch erklärt werden, da das Verfahren noch länger laufe und das Baugenehmigungsverfahren vorangetrieben werden solle.

Abstimmung: Ja: 14, nein: 0, Enthaltung: 2

Planreifeerklärung wurde durch den Ausschuss zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

 
 

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