Auszug - Mitteilungen der und Fragen an die Verwaltung  

 
 
40. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 08.05.2024 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:25 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
 
Wortprotokoll

BzStR Brzezinski berichtet, dass in der vergangenen Woche der Erörterungstermin im Planfeststellungsverfahren für den Umbau des Autobahndreiecks Funkturm (A100/A115) stattgefunden habe. Das Bezirksamt habe im Frühjahr 2023 eine ämterübergreifende Stellungnahme abgegeben, die bei dem Termin besprochen worden sei. Auch die Stellungnahmen der SenStadt, der SenMVKU und der Berliner Wasserbetriebe, die bei dem Termin vertreten gewesen seien, seien erörtert worden. Der für den Bezirk zentrale Punkt sei die Lage der Auf- und Abfahrten, die nach Auffassung des Bezirks der Planung der deges zufolge eine massive Verlagerung des Verkehrs auf die Stadtstraßen mit sich führen würde. Dieser Punkt sei leider von niemandem, insbesondere auch nicht von den Senatsverwaltungen, aufgegriffen worden, obwohl es dazu eine Beschlusslage des Abgeordnetenhauses aus der letzten Legislaturperiode gebe. Die Senatsverwaltungen selbst seien seinerzeit Auftraggeber für den Neubau gewesen. Aufgrund der Grundgesetzänderung träten sie nun nur noch als Träger öffentlicher Belange auf und täten sich offenbar schwer mit der Findung ihrer Rolle im Verfahren. Ohne die Unterstützung der Senatsverwaltungen wögen die Argumente des Bezirks und der Anwohner nicht so schwer. Der Bezirk habe seinen Standpunkt am Ende nochmal vortragen können, insbesondere habe man hierbei nochmal kritisch angemerkt, dass die deges keine Alternativen geprüft habe. Die Variante möge zwar aus einer rein autobahnplanerischen Perspektive die beste sein, jedoch müsse der Blick nach Auffassung des Bezirks geweitet werden und auch die umliegende Stadt in Betracht ziehen. Die Punkte würden vom Fernstraßenbundesamt nun in die Gesamtauswertung mitgenommen, man müsse abwarten, um zu sehen, inwieweit man Einfluss nehmen konnte. Eine neue Erkenntnis aus dem Termin sei gewesen, dass die deges plane, während des Umbaus die Halenseestraße in beide Richtungen zu sperren. Dies führe zu massiven Umleitungsverkehren, bspw. über den Kurfürstendamm, die Lewishamstraße und die Kaiser-Friedrich-Straße. Mit der Problematik müsse man sich noch auseinandersetzen. Möglicherweise könne man die Auswirkungen noch abmildern.

BV Chen fragt, ob es sich bei der fehlenden Prüfung von Alternativen um einen Verfahrensfehler handeln könnte.

BzStR Brzezinski antwortet, dass der Bezirk so argumentiert habe, die deges sei jedoch anderer Auffassung. Die Frage sei zum einen, ob die Überlegungen rechtlich tragfähig seien und zum anderen, ob die deges nicht eine Verantwortung habe, die über den Autobahnbau selbst hinausgehe.

BV Heyne fragt, wann die Prüfung durch das Fernstraßenbundesamts beendet sei.

BzStR Brzezinski sagt, dass er das nicht abschätzen könne. Zunächst müssten die Erörterungstermine protokolliert und ausgewertet werden, dann würden ggf. noch fehlende Gutachten in Auftrag gegeben werden und erst dann könne es zur Abwägung kommen. Er vermute, dass die Ergebnisse nicht mehr in diesem Jahr vorliegen werden.

BzStR Brzezinski fährt mit der Beantwortung der vorab eingereichten Fragen fort:

Fragen von BV Kaufmann zum Bauprojekt Heiligendammer Straße 40:

 

Frage 1:

„Was genau ist hier geplant? Art der Nachverdichtung, Anzahl und Größe der WE, Form und Maße des Baukörpers, Änderung GFZ und GRZ“

BzStR Brzezinski antwortet, dass für das Grundstück eine Baugenehmigung für die Errichtung eines Wohngebäudes im Innenhof für insgesamt 67 barrierefreie Wohnungen erteilt worden sei.

 Frage 2:

 „Welches Baurecht/Planungsrecht besteht hier?“

BzStR Brzezinski erklärt, es gälten die Festsetzungen des Baunutzungsplanes (BNP), der in Verbindung mit den bauplanungsrechtlichen Vorschriften der Bauordnung für Berlin (BO 58) und den hier bestehenden f.f.-Fluchtlinien als übergeleiteter qualifizierter Bebauungsplan gelte. An dieser Stelle sei hinsichtlich zulässiger Art und zulässigem Maß der baulichen Nutzung folgendes festgesetzt. Art der baulichen Nutzung: allgemeines Wohngebiet; Baustufe: III/3; Bauweise: geschlossene Bauweise; Maß der baulichen Nutzung: GRZ 0,3/ GFZ 0,9/ 3 VG; Bebauungstiefe: 13 m. Darüber hinaus gälten die Festsetzungen des Textbebauungsplans IX-A, festgesetzt am 09.07.1971 (GVBl. S. 1232).

 Frage 3:

„Musste eine Befreiung erteilt werden, oder ist diese Nachverdichtung im geltenden Baurecht/Planungsrecht möglich?“

BzStR Brzezinski sagt, dass Befreiungen erteilt worden seien. Für die Überschreitung der zulässigen GRZ von 0,3 sei eine Befreiung für eine GRZ von 0,45 erteilt worden, die GRZ des Bestands betrage 0,40. Für die Überschreitung der zulässigen GFZ von 0,9 sei eine Befreiung für einen Wert von 1,49 erteilt worden, die GFZ im Bestand betrage 1,05. Für die zulässige Vollgeschosszahl von 3 sei eine Befreiung für 4 Vollgeschosse erteilt worden. Zudem seien Ausnahmen erteilt worden. Zum einen für die Überschreitung der zulässigen Bebauungstiefe von 13 m, zum anderen für die Errichtung von Nebenanlagen auf nicht überbaubarer Grundstücksfläche außerhalb der zulässigen Bebauungstiefe von 13 m.

 Frage 4:

 „Wann wurde die Abrissgenehmigung für die ehemalige Schwimmhalle erteilt?“

 Frage 5:

„Wann startet der Abriss?“

BzStR Brzezinski weist darauf hin, dass der Abriss von Nicht-Wohngebäuden nicht genehmigungsbedürftig, sondern nur anzeigebedürftig sei. Eine Abrissanzeige sei bisher noch nicht eingegangen.

 Frage 6:

 „Wann starten die Baumaßnahmen?“

BzStR Brzezinski antwortet, der Baubeginn sei noch nicht angezeigt worden.

 Frage 7:

„Liegen dem Bezirksamt die Planungen vor? Können diese mit dem Ausschuss geteilt werden?“

BzStR Brzezinski bestätigt, dass diese dem Bezirksamt vorlägen und dem Ausschuss auf Wunsch vorgelegt werden können.

 Frage 8:

„Gibt es eine Einschätzung zum Einfluss auf das Bauvorhaben auf den Denkmalschutz des Ensembles durch die untere und/oder obere Denkmalschutzbehörde?“

BzStR Brzezinski sagt, dass für die Errichtung des Wohngebäudes im Innenhof des denkmalgeschützten Wohnblocks die denkmalrechtlichen Bedenken zurückgestellt würden und hierzu das Einvernehmen mit dem Landesdenkmalamt Berlin hergestellt worden sei.

BV Kaufmann fragt, wann die Befreiungen erteilt worden seien.

BzStR Brzezinski sei dies auf Anhieb nicht bekannt, er reiche die Antwort nach.

BD Krause fragt, inwieweit Anwohner über einen solchen Eingriff in ihr unmittelbares Wohnumfeld informiert würden.

BzStR Brzezinski antwortet, dass die Anwohner vom Bezirk selbst nicht informiert worden seien, da es sich um ein Verwaltungsverfahren zwischen den Bauherrn und dem Bezirk handele. Der Bezirk sei nicht dazu befugt, Informationen darüber an Dritte weiterzugeben. In der Bauberatung werde dem Bauherrn jedoch empfohlen, die Anwohner über das Vorhaben zu informieren.

BV Hartmann fragt nach der Größe der Wohnungen.

BzStR Brzezinski reiche die Antwort nach.

BD Szelag finde die Frage von BD Krause richtig und wichtig. Früher habe der Bezirk Nachbarn über Bauvorhaben informiert, ohne Details zu offenbaren. Er bitte darum, dass der Baujurist mit Blick auf die frühere Praxis prüfe, inwieweit ein solches Vorgehen auch heute noch möglich wäre.

BzStR Brzezinski vermute, dass es um zwei verschiedene Sachverhalte gehe. Die Frage von BD Krause habe sich darauf bezogen, ob der Bezirk flächendeckend Mieter in direkter Nachbarschaft über Baumaßnahmen informiere. BD Szelag habe vermutlich eine Praxis gemeint, die noch heute gängig sei, wenn bei einem Bauantrag davon ausgegangen werde, dass er mit hoher Wahrscheinlichkeit in Nachbarschaftsrecht eingreife. In diesem Fall würde den Eigentümern der Nachbargrundstücke die Baugenehmigung bekannt gegeben und sie erhielten dadurch die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Dies sei auch im Sinne der Bauherren, da sich dadurch die Widerspruchsfrist verkürze. Inwieweit die Anwohner unter Wahrung des Datenschutzes über Bauvorhaben informiert werden können, lasse er prüfen.

BD Szelag erklärt, dass auch er die Information von Anwohnern, die keine Rechteinhaber seien, gemeint habe. Er bitte darum, die Frage in einer der nächsten Ausschusssitzungen zu beantworten.

BV Spielberg schließe sich BD Szelag an, die gleiche Frage habe sie sich bezüglich der Eislebener Straße gestellt. In diesem Fall gehe es jedoch um Genossenschaften, bei denen sich die Genossenschaftsmitglieder und Mieter untereinander organisieren könnten.

BD Krause fragt, ob die Ausschussmitglieder die Informationen, die sie während des Ausschusses bekämen, vertraulich behandeln müssten, oder ob sie die betroffenen Mieter als Teil der politischen Arbeit selbstständig über Bauvorhaben informieren könnten.

BzStR Brzezinski sagt, dass es sich um eine öffentliche Ausschusssitzung handele, alle Informationen, die im öffentlichen Teil der Sitzung behandelt würden, dürften weitergegeben werden.

BD Szelag wendet ein, dass der Ausschuss nicht über alle Bauvorhaben informiert würde. Er wünsche sich, dass die Anwohner in jedem Fall über Bauvorhaben in ihrer Nachbarschaft informiert würden.

BV Fenske sagt, dass der Bezirksstadtrat das Thema mitnehme und man es ggf. in einer anderen Ausschusssitzung wieder aufrufe.

BzStR Brzezinski fährt mit den vorab gestellten Fragen fort:

 Fragen von BV Kaufmann zum Bauvorhaben Letterhausweg 1/Heilmannring 65:

 

 Frage 1:

 „Sind dem BA Pläne des Vorhabenträgers bezüglich des Telekomgebäudes bekannt?“

BzStR Brzezinski sagt, dass dem Bezirksamt keine Pläne bezüglich des Telekomgebäudes bekannt seien.

Frage 2:

„Wäre es dem Vorhabenträger nach geltendem Bau- und Planungsrecht möglich das Telekomgebäude abzureißen und Wohnungsneubau vorzunehmen?“

BzStR Brzezinski gehe davon aus, dass das Telekomgebäude abgerissen werden könne, da es nicht unter Denkmalschutz stehe. Weil es sich nicht um ein Wohngebäude handele, sei der Abriss nicht genehmigungspflichtig. Inwieweit Wohnraum realisierbar sei, lasse sich pauschal nicht beantworten.

BV Heyne fragt nach dem aktuellen Stand zum Hohenzollerndamm 38.

BzStR Brzezinski sagt, ihm sei kein neuer Stand bekannt. Das vom Bezirk in Auftrag gegebene Gutachten sei vor wenigen Wochen fertig gestellt worden und werde nun von der Bauaufsicht ausgewertet.

BV Heyne bitte um Aufklärung zum aktuellen Stand des Strafantrags.

BzStR Brzezinski kündigt an, in der nächsten Sitzung über den aktuellen Stand zu berichten.

BV Deißler bitte darum, im Ausschuss über die aktuellen Planungen zur Mierendorffinsel zu berichten. Insbesondere zum Spreebord müsse es dringend noch vor der Sommerpause eine Information geben.

BzStR Brzezinski antwortet, dass zum Vorhaben Am Spreebord das Bebauungsplanverfahren laufe, Grundlage dafür sei der Stand, der auch im Ausschuss präsentiert worden sei. Seitdem habe es keine wesentlichen Änderungen gegeben. Zwischenzeitlich habe es Probleme mit der Belichtung der Wohnungen und somit der Sicherung der gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse gegeben, hierfür habe man jedoch vermutlich eine technische Lösung gefunden. Auch der Lärmschutz sei ein wichtiges Thema gewesen, insbesondere für die Wohnungen mit Ausrichtung in Richtung des Kraftwerkgeländes. Man wolle nun jedoch möglichst bald in die Trägerbeteiligung gehen und die noch bestehenden Probleme im weiteren Prozess lösen. Er konstatiert, es gebe keine grundlegend neue Planung, sie könne jedoch auf Wunsch nochmal vorgestellt werden. Zum Bauvorhaben Goslarer Ufer 25-27 gebe es eine Inselkonferenz am 25.05., dort werde es vorgestellt und man bekomme die Möglichkeit, sich in die Detailplanung einzubringen. Das Ergebnis des Wettbewerbsverfahrens sei im Ausschuss bereits vorgestellt worden, seitdem habe es nur eine vom Bauherrn gewünschte Änderung der Nutzungsaufteilung gegeben. Ursprünglich sei ein Gewerbeanteil von 30% geplant gewesen, dieser sei nun nur noch geringfügig und aufs Erdgeschoss beschränkt. Der Bezirk habe der Änderung zugestimmt, da dies den politischen Zielen des Bezirksamts entspreche.

BV Fenske sagt, dass am Hohenzollerndamm 103 ein Backsteingebäude stehe, das leerstehe. Er bitte um Informationen.

BzStR Brzezinski nehme die Frage mit.

 

 
 

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