Auszug - Die Kreuzung Berliner Straße / Kufsteiner Straße / Bamberger Straße sicherer queren
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BV Schöne verweist auf einen Änderungsantrag der SPD: Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich in der Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass die Kreuzung Berliner Straße/Kufsteiner Straße/ Bamberger Straße einem „Sicherheitsaudit im Bestand im Vorfeld von Bau- und Erhaltungsmaßnahmen“ ent-sprechend der neuen Erkenntnissen der Unfallforschung unterzogen wird. Dabei sind Sperrflächen (ggf. Fahrradabstellanlagen) und Fußgänger-Piktogramme zur Verbesserung der Sichtbeziehungen zu prüfen. BV Görlitz begründet, dass Bürger vor Ort auf die prekäre Situation aufmerksam gemacht hätten. Die Kreuzung sei stark frequentiert von Fußgängern. Deshalb sollen Markierungsarbeiten in den Bereichen fünf Meter vor und nach der Kreuzung stattfinden. So könne eine sicherere Querung gegeben werden. Mit dem Antrag solle eine schnelle Umsetzung forciert werden. BV Dr.Murach stimmt zu. Die Kreuzung sei auf jeden Fall prüfenswert. Er verweist auf einen Sicherheitsaudit, der in Baden-Württemberg bereits Pflicht sei. Dadurch könne man herausfinden, welche Maßnahmen kurz- und langfristig umsetzungswürdig seien. BV Sell betont, dass eine schnelle, pragmatische Lösung gefunden werden solle. Es solle sichergestellt werden, dass Bürger zeitnah sicher queren könnten. Tyco Cote (Leitung Tiefbauamt) wirft ein, dass er aus der Unfallkommission wisse, dass man einen zusätzlichen Sicherheitsaudit nicht leisten könne. BV Dr.Murach erklärt, dass erste Sicherheitsschulungen bereits vor Jahren in der Senatsverwaltung angelaufen seien. Um eine Reaktion bei der Senatsverwaltung zu erwirken, sei es sinnvoller mit einem größeren Antrag aufzuwarten. BV Beyer fragt, wer die Kosten für den Sicherheitsaudit übernehme. BV Dr.Murach entgegnet, dass diese auch in die Zuständigkeit der Senatsverwaltung fallen würden. BV Görlitz merkt an, dass die Infravelo allem Anschein nach sowieso eine langfristige Lösung herbeiführen würde. Eine schnelle Lösung sei sinnvoll, da es an dieser Kreuzung einen Unfall mit Personenschaden gegeben hätte. Tyco Cote (Leitung Tiefbauamt) ergänzt, dass aus bezirklicher Sicht ohnehin ein absolutes Halteverbot an dieser Kreuzung gelte. BV Sell hebt hervor, dass der Antrag eine schnelle Querung für den schwächsten Verkehrsteilnehmer, den Fußgänger, zum Ziel habe. Der Handlungsbedarf sei durch den Unfall mit Personenschaden gegeben. BV Balkow spricht sich für eine pragmatische Lösung aus. Die Untersuchungen und ein Sicherheitsaudit wären nur auf lange Sicht denkbar. BV Dr.Murach fragt, wie das Zusammenspiel zwischen Senat und Bezirk funktioniere. Tyco Cote (Leitung Tiefbauamt) antwortet, dass die Anordnung schlussendlich über die Senatsverwaltung erfolge. BzStR Schruoffeneger erläutert, dass der standardisierte Weg wäre, einen BVV-Beschluss an die Senatsverwaltung zu übersenden. BV Dr.Murach bringt ein, dass ihm bekannt sei, dass es die interne Anordnung in der Senatsverwaltung gebe, dass BVV-Beschlüssen keine Beachtung zu schenken sei.
Der Ausschuss für Ordnungsangelegenheiten und Verkehr, empfiehlt der BVV;
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert sich bei der Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass die Kreuzung Berliner Straße / Kufsteiner Straße / Bamberger Straße mit Sperrflächen (ggf. Fahrradabstellanlagen) und Fußgänger-Piktogrammen versehen wird, um das Queren dieser Kreuzung für zu Fußgehende sicherer zu machen.
Der BVV ist bis zum 30.06.2024 zu berichten.
Begründung: Die beschriebene Kreuzung in der Berliner Straße liegt zwischen den mit Lichtzeichenanlagen ausgestatteten Überwegen Babelsberger Straße und Bayerischer Platz. Teilweise ist die Berliner Straße in diesem Bereich auf dem Mittelstreifen mit einem Sperrgitter versehen, sodass ein knapp 300m langer Straßenabschnitt, welcher teilweise in einer langgezogenen Kurve liegt, derzeit nur relativ unsicher überquert werden kann.
Um die Querungssituation etwas sicherer zu gestalten, sollte die Kreuzung Berliner Straße / Kufsteiner Straße / Bamberger Straße mit Sperrflächen und Fußgänger-Piktogrammen versehen werde. Bauliche Maßnahmen wären angesichts der in den nächsten Jahren geplanten Umgestaltung der Berliner Straße nicht wirtschaftlich. Dabei ist jedoch anzumerken, dass der schmale Mittelstreifen teilweise eine andere Pflasterung aufweist, also einen Fußgängerüberweg andeutet, dieser aber nicht barrierefrei (abgesenkte Borde) ist.
Abstimmungsergebnis:
dafür: 12 dagegen: 0 Enthaltung: 3 |
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