Auszug - Mieter vor unnötigen Zusatzkosten durch die Heizkostenverordnung schützen!  

 
 
19. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste
TOP: Ö 4.1
Gremium: Ausschuss für Bürgerdienste Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Do, 02.05.2024 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 18:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Helene-Lange-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
0292/6 Mieter vor unnötigen Zusatzkosten durch die Heizkostenverordnung schützen!
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-FraktionBezirksverordnetenversammlung
Verfasser:Häntsch/ZuckerStückler, Judith
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

BV Hartmann begründet den Antrag. Dieser rührt daraus, dass viele Bürger:innen mit der Heizkostenabrechnung überfordert sind und diese nicht verständlich ist.

 

BV Kadow kann die Ausführung nicht verstehen. Er ist selber Mieter sowie Vermieter, die Abrechnung kann verstanden werden. Er hat noch nie davon gehört, dass Vermieter gewährleisten müssen, dass die Mieter jeden Monat Zugriff auf die Informationen haben.

 

Für BV Dr. Buß scheint es sinnvoll zu sein, bestimmte Beratungsstellen zu errichten.

 

BzStR Herz führt aus, dass die bezirklichen Mieterberatungen zur Thematik entsprechend informiert wurden. Eine vermehrte Nachfrage nach Beratungsangeboten zur Heizkostenverordnung ist nicht zu verzeichnen. Die bezirkliche Mieterberatung wird konsequent beworben. Ebenfalls wurden die Rechtsanwält:innen sensibilisiert. 

 

BV Heyne hat in Erinnerung, dass diese Thematik bereits behandelt wurde. Er rät, den Antrag durch Verwaltungshandeln zu erledigen.

 

Abstimmungsergebnis (durch Verwaltungshandeln erledigt):

 

Ja: 8    Nein: 0    Enthaltung: 3

 

 


Die Drucksache ist durch Verwaltungshandeln erledigt.

 

 

 

Ursprungstext

Das Bezirksamt wird aufgefordert, die bezirklichen Beratungsstellen und die Beratungsstellen der freien Träger dafür zu sensibilisieren, Mieter proaktiv auf die ggf. anfallenden Kosten, die im Zusammenhang mit der Novellierung der Heizkostenverordnung durch die monatliche Mitteilung zu Abrechnung und Verbrauch der Heizkosten bei Fernablesung erhoben werden, hinzuweisen und Unterstützung dabei anzubieten, diese Zusatzkosten zu vermeiden.

 

Der BVV ist bis zum 31.12.22 zu berichten.

 

 

Begründung:

Seit 01.12.2021 gilt die Novellierung der Heizkostenverordnung. Unter anderem soll diese Novelle mehr Transparenz für Mieter schaffen. Daher sind ab 2022 monatliche Mitteilungen zu Abrechnung und Verbrauch verpflichtend. Vermieter müssen dabei gewährleisten, dass alle Mieter Zugriff auf diese Informationen haben – zum Beispiel per Post oder E-Mail. In der Praxis stellen die Energiedienstleister in der Regel im Internet ein Kundenportal zur Verfügung, wo sich die Mieter einloggen und ihren Verbrauch abrufen können. Mietern, die diese Möglichkeit nicht nutzen und auch über keine E-Mail-Adresse verfügen, werden diese Informationen monatlich per Post zugestellt. Hierfür fallen Gebühren an. Dies benachteiligt insbesondere Senioren, die im Umgang mit dem Internet nicht so vertraut sind. 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 8;  dagegen:  0        Enthaltung: 3

 
 

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