Auszug - Vorstellung Befreiung Danckelmannstrasse /Christstrasse  

 
 
39. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 24.04.2024 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:01 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
 
Wortprotokoll

BzStR Brzezinski verteilt Planunterlagen für den Befreiungsfall an die Ausschussmitglieder. Er konstatiert, die Fragen in der letzten Sitzung hätten sich insbesondere auf die Veränderung der Bestandswohnungen bezogen. Er teilt hierzu mit, dass jeweils eine Giebelwand der beiden Bestandsgebäude wegen des Lückenschlusses von Umbaumaßnahmen betroffen sei. An beiden betroffenen Wänden befänden sich Fenster, Fenstertüren und Balkone von Aufenthaltsräumen der Bestandswohnungen. Im Zuge des Umbaus sei geplant, diese Fenster, Fenstertüren und Balkone so zu versetzen, dass sie zukünftig zum Hof hin ausgerichtet seien. Die Anzahl und Größe der Fenster, Fenstertüren sowie Balkone bleibe somit gleich und es ändere sich lediglich die Ausrichtung dieser. Die Umbaumaßnahmen lösten keine planungsrechtlichen Abweichungen aus. Bei der Bewertung seien die Grundrisse der dahinterliegenden Wohnungen in Betracht gezogen worden. Insbesondere die Nutzbarkeit der Wohnungen im Sinne der Erhaltung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse sei in diesem Zusammenhang bewertet worden. Es sei zwar davon auszugehen, dass sich die Belichtungssituation der einzelnen Räume und Balkone ändere, jedoch handele es sich bei allen davon betroffenen Wohneinheiten um 3-Zimmer-Wohnungen, bei denen jeweils nur ein Aufenthaltsraum von der Veränderung betroffen sei. Er ergänzt, dass es erhaltungsrechtlich kein Argument gebe, das gegen die Maßnahme spreche.

BD Szelag fragt, ob Balkone des Bestandsgebäudes an der Danckelmannstraße zur Straßenseite hin verlegt rden.

Herr Vilser antwortet, dass die Balkone und Fenster zum Innenhof hin verlegt würden.

BD Szelag fasst zusammen, dass sich die Belichtungssituation verschlechtere. Dies sei mit einem erheblichen Eingriff auf die Wohnsituation der Mieter verbunden.

Herr Vilser umt ein, dass sich die Belichtungssituation leicht verschlechtere, dies sei bei einem Lückenschluss jedoch üblich.

BV Spielberg fragt, welche Räume davon betroffen seien.

BzStR Brzezinski erklärt, dass Aufenthaltsräume betroffen seien. Im Baugenehmigungsverfahren sei geprüft worden, ob nach dem Umbau gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewahrt werden können, diese Prüfung sei positiv ausgefallen.

BD Krause fragt, ob der Mieter aufgrund der Erteilung einer Baugenehmigung duldungspflichtig sei, oder ob noch privatrechtliche Möglichkeiten zur Verfügung stünden.

BzStR Brzezinski erklärt, dass der privatrechtliche Weg den Mietern offenstehe. Mieter könnten beispielsweise einen Anspruch auf Mietminderung oder sogar Ausweichquartier zustehen. Dies spiele im Baugenehmigungsverfahren selbst jedoch keine Rolle.

BD Krause weist darauf hin, dass mit der behördlichen Genehmigung Druck ausgeübt werden könne.

BzStR Brzezinski erklärt, dass es r solche Fälle die vom Bezirk und vom Land geförderte Mieterberatung gebe.

BV Deißler fragt, ob das im Ausschuss vorgestellte Wirken des Investors auch ein in Zukunft vorstellbares Marktkonzept sei. Er sehe im Vorgehen des Investors einen Missbrauch des Stadtentwicklungsamts und wolle wissen, ob der Sachverhalt bei BzStR Brzezinski Bedenken auslöse.

BzStR Brzezinski erklärt, dass der Sachverhalt im Bauantragsverfahren intensiv rechtlich geprüft worden sei. Das Verfahren sei vollkommen unabhängig davon, was der Eigentümer mit dem Vorhaben nftig plane. Da das zukünftige Vorgehen des Eigentümers keinen Einfluss auf das Baugenehmigungsverfahren habe, sehe er an dieser Stelle keinen Missbrauch des Stadtentwicklungsamts.

BD Szelag pflichtet BD Krause und BV Deißler bei. Es stimme etwas grundlegend nicht im Rechtssystem. Der Bauherr müsse seines Erachtens sowohl vorlegen, was er zukünftig plane, als auch die Einwilligung aller Mieter mit dem Vorhaben. Erst dann solle nach seinem Rechtsverständnis, das vom geltenden Recht abweiche, das Amt die Genehmigung erteilen dürfen. Er verweist auf das Machtgefälle zwischen Vermieter und Mieter. Er sehe das Bezirksamt aufgrund der Rechtslage in einer Situation, in der es sich missbrauchen lassen müsse. Seine Kritik richte sich deshalb an die aktuelle Rechtssituation. Mieter hätten zwar die Möglichkeit, sich beraten zu lassen, jedoch säßen die Vermieter aufgrund der aktuellen Situation auf dem Wohnungsmarkt im Endeffekt am längeren Hebel.

BV Hartmann sagt, dass BD Szelag und BV Deißler erwarten, dass Gesetz geändert werde. Er setzt dem entgegen, dass das Bezirksamt nicht der Gesetzgeber sei und die Kritik somit an den falschen Adressaten gerichtet sei. Zudem weist er darauf hin, dass eine Schuldvermutung zulasten des Bauträgers impliziert sei, wenn man davon spreche, dass das Bezirksamt missbraucht werde. Es gebe zwar das Instrument der Mieterberatung, jedoch werde dies häufig nicht in Anspruch genommen.

BV Gusy fragt, inwieweit das Bezirksamt die Mieterinnen und Mieter auf ihre Rechte und die Beratungsmöglichkeit hinweise.

BzStR Brzezinski sagt, dass Machtgefälle von Fall zu Fall unterschiedlich groß ausfalle. In diesem Fall habe es eine Anhörung der Mieter aufgrund der Lage in einem sozialen Erhaltungsgebiet gegeben, in deren Rahmen keine Argumente gegen die Maßnahme genannt worden seien. Unabhängig davon sei das Bezirksamt nicht dazu befugt, Informationen zu einem Baugenehmigungsverfahren an Dritte weiterzugeben, jedoch gebe es einen prominent platzierten Hinweis auf der Internetseite des Bezirks.

BV Deißler weist auf eine Wertsteigerung durch Schließung der Baulücken hin. Mit der Baugenehmigung könne das Grundstück mit deutlich höheren Gewinnmargen verkauft werden. Es sei die grundsätzliche Frage zu stellen, wie im Land Berlin mit einer solchen Problematik umgegangen werde. Aufgrund des Machtgefälles zwischen Mieter und Vermieter sei er nicht darüber verwundert, dass es keine Widersprüche seitens der Mieter im Rahmen der erhaltungsrechtlichen Anhörung gegeben habe. Er sehe in diesem Verfahren möglicherweise ein neues Geschäftsmodell, das den Missbrauch des Stadtentwicklungsamts beinhalte.

 

 
 

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