Auszug - Mitteilungen der und Fragen an die Verwaltung  

 
 
39. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 24.04.2024 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:01 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
 
Wortprotokoll

BzStR Brzezinski beginnt mit einer Information zum ICC. Er erklärt, dass die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe (SenWEB) entschieden habe, ein Konzeptverfahren durchzuführen, mit dem Ziel, das Grundstück an einen privaten Investor im Wege des Erbbaurechts für 99 Jahre zu vergeben. Der Investor solle den erheblichen Investitionsbedarf im ICC decken, es wieder in Betrieb nehmen und einer kulturellen bzw. Kongressnutzung zuführen. Um das Vorhaben für Investoren attraktiver zu gestalten, sei seitens der SenWEB entschieden worden, den Parkplatz gegenüber dem ICC (Messedamm 9) sowie das Parkhaus des ICC (Messedamm 11) in das Verfahren einzubetten, mit der Perspektive, diese Grundstücke baulich nutzen zu dürfen. So solle dem Investor die Möglichkeit gegeben werden, das für die Instandsetzung des ICC erforderliche Geld an anderer Stelle immobilienwirtschaftlich wieder zu erwirtschaften. SenWEB habe das Konzeptverfahren bei der BIM und bei der SenStadt eine städtebauliche Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben. Das Problem sei, dass das ICC auf einer Verkehrsfläche errichtet worden sei und das Parkhaus sowie der Parkplatz ohnehin Verkehrsflächen seien, deshalb habe man auf den Grundstücken eigentlich kein Baurecht. Eigentlich tte zuerst Planungsrecht geschaffen werden müssen, bevor das Konzeptverfahren hätte starten können. Da SenWEB die lange Bearbeitungszeit umgehen wollte, die für die Schaffung von Planungsrecht eigentlich benötigt werde, habe man sich für den schnelleren Weg entschieden, der die Anfertigung einer Machbarkeitsstudie beinhalte. Die Machbarkeitsstudie erstelle SenStadt gemeinsam mit dem Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf. Im Rahmen dieser Studie habe SenStadt ein ro mit der Entwicklung von Ideen und Figurenr die Nutzung der Grundstücke beauftragt. Die Ergebnisse der Arbeit seien nun im Baukollegium vorgestellt worden. In Vertretung des Bezirks habe er in der Sitzung deutlich gemacht, dass es nicht Ziel des Bezirks sei, die immobilienwirtschaftliche Verwertung der Grundstücke um jeden Preis sicherzustellen, sondern zu ergründen, was städtebaulich machbar und wünschenswert sei. Die wirtschaftliche Bewertung müsse nach Fertigstellung der Machbarkeitsstudie beispielsweise durch SenWEB oder die BIM geschehen und sei nicht Bestandteil von Stadtentwicklungspolitik. Im Baukollegium habe Konsens darüber geherrscht, dass eine größere Entwicklung aus städtebaulichen sowie denkmalrechtlichen Gründen nur auf dem Grundstück Messedamm 9 denkbar sei. Die letztendliche Bewertung der Bebaubarkeit hänge noch von vielen Faktoren ab, so liege beispielsweise ein Großteil des Grundstücks Messedamm 9 in der Anbauverbotszone der Autobahn, in der die Autobahngesellschaft eine Befreiung aussprechen müsste, um eine Bebauung zu ermöglichen. Das Bezirksamt betrachte das Vorhaben, das ICC wiederzubeleben, grundsätzlich positiv. Auch die Suche nach einem Investor scheine sinnvoll, da das Land Berlin selbst nicht dazu in der Lage sei, die Instandsetzung zu stemmen.

BV Gusy fragt, wem der Parkplatz (Messedamm 9) gehöre.

BzStR Brzezinski antwortet, dass dieser dem Land Berlin gehöre. Er ergänzt, dass der Parkplatz bereits seit Jahren Gebiet besonderer stadtpolitischer Bedeutung nach § 9 AGBauGB sei, weshalb Planungshoheit beim Senat liege. Beim ICC selbst sowie beim Parkhaus habe hingegen der Bezirk die Planungshoheit, da die Grundstücke nicht als Gebiet mit besonderer stadtpolitischer Bedeutung eingestuft worden seien.

Er fährt mit dem Thema Olympiapark fort. SenStadt habe im letzten Jahr angekündigt, dass ein Verfahren zur Einstufung des Olympiaparks als Gebiet besonderer stadtpolitischer Bedeutung nach § 9 AGBauGB eingeleitet werde. Der Bezirk habe auf Arbeitsebene dazu Stellung genommen und dabei unter anderem darauf hingewiesen, dass das Instrument in letzter Zeit sehr häufig verwendet worden sei. Konkret habe der Bezirk in der Stellungnahme Kritik an dem sehr großgig bemessenen Gebietsumriss geäert und dahingehend eine Anpassung vorgeschlagen. Zu der Stellungnahme sei keine Rückmeldung gekommen. Nun sei das Thema zum Beschluss auf der dieswöchigen Senatstagesordnung gewesen. Da die Kommunikation mit dem Bezirk insgesamt etwas dürftig gewesen sei, sei das Thema über die Abgeordnetenhausebene nochmal aufgerufen worden, woraufhin es von der Tagesordnung genommen worden sei. In der Folge habe es nun auch ein klärendes Gespräch mit den Fraktionsspitzen der Koalition auf Landesebene und dem Senator gegeben, dessen Ergebnis gewesen sei, dass man sich nun nochmal zusammensetzen und über das Gebiet sprechen werde. Man werde die Verwendung des Instruments letztendlich nicht aufhalten können und könne dem Olympiapark auch seine besondere stadtpolitische Bedeutung nicht absprechen, man versuche aber zu erreichen, dass der Bezirk nicht die Planungshoheit für die umliegenden Gebiete verliere.

Bezüglich des HappyGoLucky-Hostels am Stuttgarter Platz informiert er den Ausschuss, dass die Ersatzvornahme inzwischen abgeschlossen sei. Da die oberste Putzschicht nicht als tragfähig für einen neuen Anstrich eingeschätzt worden sei, habe man sie entfernen müssen. Das Gerüst sei noch nicht abgebaut worden, da die Sachverständige innerhalb der nächsten Wochen zur Begutachtung der Verkehrssicherheit des aktuellen Zustands kommen werde. Das neue Verputzen und Streichen der Fassade müsse der Hauseigentümer selbst übernehmen. Er betont erneut, dass der Umgang des Geschäftsführers der Eigentümergesellschaft mit den Mitarbeitern des Bezirksamts bereits jegliches Maß an Normalität und respektvollem Miteinander überschritten habe und sich auch immer weiter steigere. Insbesondere auch durch Äerungen in den Sozialen Medien habe sich das Bezirksamt dazu veranlasst gesehen, zahlreiche Strafanträge gegen ihn wegen Beleidigung, Volksverhetzung und weiterer Delikte zu stellen. Es gehe dabei unter anderem um frauenfeindliche und rassistische Inhalte, die gegen die Bezirksbürgermeisterin und einen Mitarbeiter aus seiner Abteilung gerichtet gewesen seien. Er macht deutlich, dass er die Äerungen zutiefst verurteile.

Zum Schneller-Bauen-Gesetz gäbe es am Folgetag eine Sondersitzung der Bezirksstadträte r Stadtentwicklung mit Senator Gaebler. Er schlägt vor, das Thema in der darauffolgenden Sitzung auf die Tagesordnung zu nehmen.

Er leitet zu der vorab gestellten Frage von BV Spielberg über:

Frage 1 von BV Spielberg:

Wann endet der städtebauliche Vertrag für den Henrietten Platz mit dem Vorhabensträger und um welche Investitionssumme geht es für die Umgestaltung des Henrietten Platzes?“

 

BzStR Brzezinski antwortet, dass gemäß dem ersten Nachtrag vom 27.03.2020 zum städtebaulichen Vertrag vom 27.11.2019 mit den Umbaumaßnahmen binnen fünf Jahren nach Abschluss des ersten Nachtrages begonnen werden müsse. Für die Umgestaltung selbst sei das Straßen- und Grünflächenamt zuständig, das in seinen Bemühungen jedoch durch die angespannte Haushaltslage eingeschränkt werde. Sowohl im eigenen Haushalt als auch Haushalt der SenStadt stünden nämlich keine Mittel dafür zur Verfügung und der Vorhabenträger beteilige sich nur mit einem Zuschuss von 150.000€. Weil verhindert werden solle, dass aufgrund eines Fristablaufs auch dieser Zuschuss wegfalle, würden aktuell Gespräche mit dem Vorhabenträger geführt, um eine Fristverlängerung in einem dritten Nachtrag zum Vertrag zu erreichen. Ergänzend fügt er hinzu, dass der Vorhabenträger sich außerdem dazu verpflichtet habe, das öffentliche Straßenland rund um das Bauvorhaben wiederherzustellen, was auch bereits umgesetzt worden sei. Eine Bestätigung der Mängelfreiheit durch das Straßen- und Grünflächenamt erfolge in Kürze. Auch eine Grundstücksübertragung an den Bezirk sei geplant, jedoch bisher noch nicht erfolgt. Laut Vertragscontrolling seien die im städtebaulichen Vertrag vereinbarten Kinderbetreuungsplätze bisher noch nicht erfüllt worden, jedoch sei eine detailliertere Abfrage zu dem Thema bei den zuständigen Fachämtern in der Kürze der Zeit nicht möglich gewesen.

BV Hartmann vermutet, dass das Preisniveau zu der Zeit, zu der der städtebauliche Vertrag geschlossen worden sei, bestenfalls der Hälfte des heutigen Preisniveaus entspreche. Er fragt, ob es eine Möglichkeit gebe, an der Stelle nachzujustieren.

BzStR Brzezinski erklärt, dass es unrealistisch sei, mit den Bauherrn nach Fertigstellung des Bauvorhabens nochmal darüber zu verhandeln.

BD Szelag fragt, ob das Bezirksamt bei der Vertragsverhandlung keine Preisgleitklausel vereinbart habe.

BzStR Brzezinski antwortet, dass eine solche Klausel im Vertrag nicht vorhanden zu sein scheine.

BD Szelag regt an, dass solche Klauseln in Zukunft in die Verträge aufgenommen würden.

 

 

 
 

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