Auszug - Vorstellung Projekt Kaiser-Friedrich-Straße 45 B und 46  

 
 
38. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 10.04.2024 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
 
Wortprotokoll

Die Vertreter des Projektträgers stellen das Vorhaben vor (s. Präsentation im Anhang).

BV Spielberg freue sich grundsätzlich immer über die Schaffung von neuem Wohnraum. Sie fragt BzStR Brzezinski, ob es planungsrechtlich überhaupt möglich sei, an der Stelle Wohnungsbau zu genehmigen und erkundigt sich bei den Vertretern des Projektträgers, wie man sich die Wohnqualität in den über der Tankstelle liegenden Wohnungen vorstelle. Sie wolle auch wissen, was genau unter preisgedämpftem Wohnraum zu verstehen sei. Bezüglich der begrünten Dachterrasse fragt sie, ob diese öffentlich zugänglich sei und ob es sich dabei um eine Kompensationsmaßnahme für die Versiegelung des Projektes handele.

BV Chen erklärt, dass die Grünen-Fraktion es grundsätzlich begrüße, wenn ungenutzte Grundstücke identifiziert und mit Wohnungsbau nachverdichtet würden. Er schließe sich der Frage von BV Spielberg bezüglich des Mietpreises an und ergänzt die Frage um den Punkt, inwieweit der gedämpfte Mietpreis vertraglich festgelegt werde. Er fährt damit fort, dass er einen Widerspruch darin, mit der Überbauung einer Tankstelle auf fossile Energieträger zu setzen und zum anderen zu kommunizieren, dass das Vorhaben einen Beitrag zur Energiewende leiste. Er wolle deshalb wissen, wie der Beitrag des Bauprojekts zur Energiewende konkret aussehe. Er fragt außerdem, welche Baumaterialien verwendet würden und bittet darum, das Thema Brandschutz nochmal zu konkretisieren.

BV Heyne äert, dass die FDP-Fraktion sich darüber freue, wenn Grundstücke, deren Potential noch nicht vollkommen ausgeschöpft sei, weiterentwickelt würden. Der vorgestellte Grundrissschlüssel sei seines Erachtens gut an die im Land Berlin bestehenden Bedarfe an Wohnraum angepasst. Er verstehe nicht, wieso die Grünen-Fraktion mit dem Wort Tankstelle automatisch fossile Brennstoffe assoziiere, und weist darauf hin, dass auf dem Grundstück auch Ladesäulen für Elektroautos eingezeichnet seien und die Zapfsäulen mit Wasserstoff befüllt sein könnte.

BD Krause teile die positive Ansicht der Vorredner, er sehe in der Angelegenheit jedoch Zielkonflikte. Im Beitrag von BV Chen, in dem zum einen das Thema Brandschutz und zum anderen die Nutzung von nachhaltigen Baumaterialien wie z.B. Holz angesprochen worden sei, sehe er einen Widerspruch. Er finde, dass sich in dem Bauvorhaben der Zielkonflikt zwischen der Schaffung von Wohnraum einerseits und der Entwicklung einer resilienten Stadt andererseits deutlich zeige. Er sehe an dieser Stelle die Übernutzung eines Grundscks, die man sich in der Stadt eigentlich an keiner Stelle leisten könne. In Einzelfällen könne man das ggf. machen und an dieser Stelle sei das auch gut gelöst worden, er plädiere jedoch darauf, die grundsätzlich zulässige Dichte und Überbauung in der Stadt diskutieren. Er vermute, dass man mit der geplanten Bebauung auf eine GRZ von 0,6 bis 0,7 komme und halte diesen Wert flächendeckend unter dem Gesichtspunkt der Entwicklung einer resilienten Stadt für nicht tragfähig. Es könne nicht das städtebauliche Ziel sein, jede Baulücke im Bezirk zu schließen.

BV Fenskenne sich den Äerungen von BD Krause nicht anschließen. Er bewerte den Lückenschluss positiv, auch mit einer GRZ von 0,6. Er stimme BV Heyne zu, dass in den Zapfsäulen auch Wasserstoff enthalten sein könnte und finde es lobenswert, dass in den Planungen für das Grundstück bereits Ladesäulen für Elektroautos enthalten seien. Er fragt die Vertreter des Projektträgers, wie sichergestellt werde, dass sich die beim Tanken entstehende Abgase nicht unter der Decke sammeln, sondern aufgefangen und gefiltert oder abgeleitet werden.

BzStR Brzezinski erklärt bezüglich des Planungsrechts, dass sich das betreffende Grundstück in einem allgemeinen Wohngebiet befinde, in dem Tankstellen ausnahmsweise zulässig seien. Die Tankstelle sei vor mehreren Jahrzehnten genehmigt worden, Wohnungsbau sei an der Stelle planungsrechtlich kein Problem.

Herr Horth schildert den Sachstand des Genehmigungsverfahrens zur Kaiser-Friedrich-Straße 46. Er erklärt, dass es einen langen Vorlauf mit vielen Gesprächen gegeben habe und man nun einen Kompromiss gefunden habe, in den sowohl der hohen Überbauungsgrad als auch die gesunden Wohnverhältnisse eingeflossen seien. Die Abwägungen des Fachbereichs Stadtplanung habe in dem Prozess einerseits die Ermöglichung der Hinterhofbebauung zum Gegenstand gehabt, wobei andererseits die zu erwartende erhebliche Verschattung der umliegenden Wohnungen in den unteren Geschossen in Betracht gezogen worden sei. Vor dem Hintergrund dieser Überlegungen sei eine Abtreppung des Hinterhausgebäudes vereinbart worden, dies sei für die Sicherstellung gesunder Wohnverhältnisse unabdingbar. Ausgangspunkt für beide Grundstücke sei der Baunutzungsplan gewesen, der beide als allgemeines Wohngebiet festsetze. Eine Komplett-Überbauung sei aus Sicht des Stadtentwicklungsamts nicht tragfähig, man werde sich an eine GRZ II von 0,8 halten müssen. Es müsse auch berücksichtigt werden, dass der dort befindliche Spielplatz und der Bolzplatz erhalten blieben, dazu müsse noch eine vertragliche Vereinbarung geschlossen werden.

Herr Treibing erklärt, dass das Thema Wohnen ein sehr zeitgemäßes sei. Er räumt ein, dass Tankstellen sich zwar im Zuge der Verkehrswende in ihrer Funktionsweise ändern würden, würden sie in der Stadt immer benötigt werden und somit zeitgemäß bleiben. Es gebe zwar immer wieder Zielkonflikte, zu denen aber an Lösungen gearbeitet werde, so auch beim Thema Bolzplatz. Bezüglich der Abgase erklärt er, dass die Tankstelle modernisiert werde und dann ganz andere Möglichkeiten habe als aktuell. So werde sie beispielsweise überdeckelt und mit technischen Instrumenten zur Gasrückführung ausgestattet. Nach Meinung des Projektträgers sei das Vorhaben sehr sicher.

Herr Schwarz beantwortet die Frage zur Preisdämpfung damit, dass alle Wohnungen als Mietwohnungen auf den Markt kämen und nach den entsprechenden Förderbedingungen finanziert würden. Man sei damit nicht im Berliner Modell und werde die Preisdämpfung in einem Städtebaulichen Vertrag festlegen.

Herr Treibinghrt fort. Er erklärt, dass für den Brandschutz eine Stahlbetondecke notwendig sei, an anderen Stellen könnten jedoch auch andere Materialien verwendet werden. Die Dachterrasse werde für alle Bewohnerinnen und Bewohner des Gebäudes zugänglich sein. Ein öffentlich zugänglicher Dachgarten sei hingegen bei der Überbauung der Tankstelle geplant. Die Dachgärten seien zudem nicht Teil einer Kompensationsmaßnahme, sondern gehörten zur Vision des Projektträgers.

BV Gusy weist auf die Wichtigkeit der Sicherung des Bolzplatzes und des Spielplatzes hin.

BD Göllner bittet darum, dass dem Ausschuss ein ausformulierter Vertrag vorgelegt werde, in dem beispielsweise die Mietpreisdämpfung enthalten sei. Sie fragt, wie genau die Bebauung an der Grundstücksgrenze in Richtung Bolzplatz aussehe und wie die Abstandsflächen geregelt würden.

Herr Treibing erklärt, dass Wunsch des Projektträgers wäre, das erste Geschoss der Bebauung mit einer Treppe direkt an den Spielplatz bzw. Bolzplatz zu verbinden.

BzStR Brzezinski ergänzt, dass man im Verfahren noch nicht so weit sei, dass man Abstandsflächen beurteilen könne.

BV Beyer weist darauf hin, dass Elektroautos beim Laden häufiger Feuer fingen und es dann schwieriger sei, den Brand unter Kontrolle zu bringen, als bei anderen Autos. Sie fragt, was für Vorkehrungen dafür getroffen würden.

Herr Treibing antwortet, dass man sich ohnehin in einem Gebiet befinde, in dem es an die Tankstelle sehr hohe Sicherheitsanforderungen gebe. Während der Planung müssten auch noch Brandschutzkonzepte erstellt und Gespräche mit Sachverständigen geführt werden, in diesem Rahmen werde das Thema nochmal genauer betrachtet werden.

BV Fenske freue sich zwar darüber, dass der Bolzplatz geschützt werden solle, hinterfragt jedoch, wie der Bezirk es regeln wolle, dass Personen in die geplanten Wohnungen einziehen und nicht im Nachhinein wegen des Lärms klagt.

BV Gusy schlägt vor, die Frage mitzunehmen und in einer der nächsten Sitzungen zu beantworten.

Es gibt eine Wortmeldung aus dem Publikum, diese wird durch die Ausschussmitglieder zugelassen.

Zuschauer 2 fragt nach der Höhe der GFZ.

Herr Treibing antwortet, dass diese ungefähr bei 4,5 liege.

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Schriftliche Anfragen