Auszug - Alle Wege führen zum Kolberger Platz...?!  

 
 
34. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Ordnungsangelegenheiten und Verkehr
TOP: Ö 5.8
Gremium: Ausschuss für Ordnungsangelegenheiten und Verkehr Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Di, 05.03.2024 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 18:32 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Lily-Braun-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
0734/6 Alle Wege führen zum Kolberger Platz...?!
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU/GrüneBezirksverordnetenversammlung
Verfasser:Hertel/Goerlitz/Kempf/Weise/Balkow/Zimmer  
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

BV Görlitz begründet, dass der Spielplatz in Schmargendorf, von zwei Seiten begehbar sei. Allerdings könne er von der einen Seite nicht mehr verlassen werden, da dort Autos parken würden. Er bittet darum, Markierungen auf der Fahrbahn zu setzen.

Herr Cote erläutert, dass das Bezirksamt den Antrag prüfen werde – auch im Sinne der Schulwegsicherheit, da sich zwei Schulen in unmittelbarer Nähe befinden würden.

BV Balkow begrüßt das Handeln. 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 14   Ablehnung: 0   Enthaltung: 0

 


Der Ausschuss für Ordnungsangelegenheiten und Verkehr

empfiehlt der BVV;

 

Die BVV möge beschließen:

 

Ursprungstext:

Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass ein Querungsbereich am östlichen Zugang zum Kolberger Platz (Spielplatz) geschaffen wird. Der Weg über den Kolberger Platz mündet auf der westlichen Seite in einen Fußgängerweg, auf der östlichen Seite endet dieser jedoch - mangels Fußgängerweg - vor parkenden Autos, sodass hier ein ungehindertes Queren der Straße nur schwer möglich ist.

 

Der BVV ist bis zum 30.04.2024 zu berichten.

 

Begründung:

Der Kolberger Platz ist ein zentraler Anlaufpunkt für Erholungssuchende und Familien mit Kindern, welche den Spielplatz auf dem „Koli“ nutzen.

Das Betreten und Verlassen des östlichen Platzes ist speziell mit einem Kinderwagen schwer bis unmöglich, da dieser Bereich als legale Parkmöglichkeit genutzt wird. Hier sollte ein Querungsbereich auf beiden Straßenseiten der untergeordneten Straße geschaffen werden, welcher einen ungehinderten Zugang zum Platz sicherstellt. Eine Variante wären markierte Sperrflächen (analog zur gerade fertiggestellten Querung Rudolstädter Straße Ecke Ermslebener Weg) oder es ist eine bauliche Maßnahme, passend zur ausgeführten Platzgestaltung, zu wählen.

Zu beachten ist, dass eine dann optisch freie Straßenquerung, welche Kindern zum plötzlichen Betreten dieser verleiten könnte, mithilfe einer Wegesperre o.ä. gesichert werden muss

 


Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen

 

dafür: 14 dagegen:  0        Enthaltung: 0

 
 

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