Auszug - Schuleingangsuntersuchungen und deren Konsequenzen  

 
 
8. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Schule Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 13.03.2024 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 18:35 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Gertrud-Bäumer-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
 
Wortprotokoll

Grundsätzlich handelt es sich bei den schulärztlichen Schuleingangsuntersuchungen nur um eine Empfehlung, an die sich Eltern ohne hin nicht halten müssen. Aus dieser ergeben sich für das Schulamt daher erst dann Konsequenzen, wenn Eltern einen Antrag auf Rückstellung der Einschulung stellen. Darüber hinaus ist das Gesundheitsamt für diese Untersuchung zuständig.

Die Fraktion der CDU bittet darum, dass Thema auf der nächsten Sitzung des Schulausschusses erneut aufzurufen.

 

 
 

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