Auszug - Schuleingangsuntersuchungen und deren Konsequenzen
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Grundsätzlich handelt es sich bei den schulärztlichen Schuleingangsuntersuchungen nur um eine Empfehlung, an die sich Eltern ohne hin nicht halten müssen. Aus dieser ergeben sich für das Schulamt daher erst dann Konsequenzen, wenn Eltern einen Antrag auf Rückstellung der Einschulung stellen. Darüber hinaus ist das Gesundheitsamt für diese Untersuchung zuständig. Die Fraktion der CDU bittet darum, dass Thema auf der nächsten Sitzung des Schulausschusses erneut aufzurufen.
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