Auszug - Mitteilungen der und Fragen an die Verwaltung  

 
 
36, öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 28.02.2024 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:06 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
 
Wortprotokoll

BzStR Schruoffeneger beginnt mit der Beantwortung der vorab gestellten Fragen von BV Chen:

Frage 1 von BV Chen:

Luchsweg 11-23a: Wie ist der aktuelle Stand zum geplanten Bauvorhaben?

 

Antwort der Verwaltung zu 1:

Die Baugenehmigung zur Errichtung von 8 Wohngebäuden und einer Tiefgarage wurde am 21.11.2023 nebst der erforderlichen Abweichung von planungsrechtlichen bzw. bauordnungsrechtlichen Vorschriften erteilt. Der Baubeginn wurde bisher nicht angezeigt.

 

Frage 2 von BV Chen:

Berliner Straße 160: In den Auflagen wird die ausschließliche Verwendung zu Wohnzwecken festgehalten. Ist damit die Nutzung als Ferienwohnung ausgeschlossen, da Ferienwohnungen nach § 13a BauNVO im engeren Sinne keine Wohnnutzung darstellen?

 

Antwort der Verwaltung zu 2:

Das geltende Planungsrecht beruht auf den Festsetzungen des Baunutzungsplans in Verbindung mit der Bauordnung Berlin 1958.

r das Grundstück Berliner Str. 160 ist ein gemischtes Gebiet gemäß § 7 Nr. 9 BO 58 festgesetzt. Ferienwohnungen stellen nach gängiger Rechtsprechung isoliert betrachtet regelmäßig (noch) keinen Beherbergungsbetrieb im bauplanungsrechtlichen Sinne dar, bilden aber eine eigenständige planungsrechtliche Nutzungsart,mlich eine besondere Art der gewerblichen Nutzung, die von der gewöhnlichen Wohnnutzung zu unterscheiden ist.

 

Frage 3 von BV Chen:

Hohenzollerndamm 38/39: Wie ist der aktuelle Stand zum Strafermittlungsverfahren gegen Heimstaden nach § 319 StGB?

 

 Antwort der Verwaltung zu 3:

Eine Abgabe an die Staatsanwaltschaft ist noch nicht erfolgt, die Recherchen laufen noch.“

 

BV Heyne sei von dieser Antwort schockiert. Der Beschluss stamme aus Zeiten, in der Herr Schmitz-Grethlein noch Bezirksstadtrat gewesen sei. Er bittet das Bezirksamt, den Prozess zu beschleunigen, da der Investor sonst sein Ziel erreiche.

 

Frage 4 von BV Chen:

Ist der Bau der geplanten 20 Eigentumswohnungen in der Nehringstraße 14 nach den Formulierungen der Abwendungsvereinbarung zulässig?

 

Antwort der Verwaltung zu 4:

Ja, der Bau von 20 Eigentumswohnungen ist nach den Formulierungen der Abwendungsvereinbarung zulässig.“

 

BzStR Schruoffenegerhrt mit der Beantwortung der im vorhinein eingereichten Fragen von BV Deißler fort:

Frage 1 von BV Deißler:

„Nehringstraße 14: Gilt die Abwendungsvereinbarung des Bezirksamtes aus dem Jahre 2022 für das Bauvorhaben noch? (u.a. Schaffung von mindestens 30% preis- und WBS-belegungsgebundene Wohnungen auf dem Baugrundstück)

 

Antwort der Verwaltung zu 1:

Ja, die Abwendungsvereinbarung für das Grundstück Nehringstr. 14 aus dem Jahr 2022 gilt noch.

 

Frage 2 von BV Deißler:

„Wenn ja, wie beurteilt das Bezirksamt, dass der Eigentümer/Vorhabenträger ein Bauschild (§11 Abs.3 BauO Berlin) aufgestellt hat, auf dem er lediglich den Neubau von 20 Eigentumswohnungen ankündigt?

 

Antwort der Verwaltung zu 2:

Die auf dem Bauschild angegebenen Informationen zur Bezeichnung des Bauvorhabens widersprechen nicht den Inhalten der Abwendungsvereinbarung.

 

Frage 3 von BV Deißler:

„Falls nein, was unternimmt das Bezirksamt, um auf dem Grundstück Nehringstraße 14  preis- und belegungsgebundenen Wohnraum zu schaffen?

 

Antwort der Verwaltung zu 3:

Antwort entfällt, siehe Antwort zu Frage 1.

 

Frage 4 von BV Deißler:

„Wird das Bezirksamt bei einer möglichen, zukünftigen Abwendungsvereinbarung klare und rechtssichere Vereinbarungen aushandeln, um zu erreichen, dass mindestens 30 % preis- und belegungsgebundene Wohnungen innerhalb eines Bauvorhabens gebaut werden?

 

Antwort der Verwaltung zu 4:

Antwort entfällt, siehe Antwort zu Frage 1 und 2.“

 

Frage 5 von BV Deißler:

„Enthält die jetzige und werden zukünftige vom Bezirksamt abgeschlossene Abwendungsvereinbarungen eine Klausel enthalten zur Verhinderung von möbliertem vermietetem Wohnen?“

 

Antwort der Verwaltung zu 5:

Abwendungsvereinbarungen werden immer individuell formuliert. Wenn es der konkrete Einzelfall erfordert, dann können auch Formulierungen aufgenommen werden, die das Vermieten von möblierten Wohnungen verhindern. Eine entsprechende Formulierung war in der o. g. Abwendungsvereinbarung nicht von Belang.

 

BV Gusy fragt, welche Vorgaben die Abwendungsvereinbarung beinhaltet habe.

BzStR Schruoffeneger reicht die Informationen nach.

Frage 1 von BV Spielberg:

Hubertusallee 1: Frau Arjang von der Spree Group hat am 05.05.2021 in der 103. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses in ihrer ppt- Präsentation die Verschattungsproblematik für die Nachbarhäuser in der Margarethenstraße erwähnt. Dazu wurden Simulationen verschiedener Situationen zu verschiedenen Tageszeiten / Monaten gezeigt. Könnte der Ausschuss zu dem Aspekt der Verschattung noch einmal diese Präsentation nebst Verschattungsgutachten zur Verfügung gestellt bekommen?
 

BzStR Schruoffeneger erklärt, dass die Dateien zur Verschattung zu groß gewesen seien, um sie per Mail zu versenden, sie würden nach der Ausschusssitzung nachgereicht.

BV Spielberg fragt, wie es sein könne, dass der Aufstellungsbeschluss vom Bezirksamt zu einem Zeitpunkt beschlossen worden sei, zu dem der Vorhabenträger bereits Insolvenz angemeldet habe. Sie wolle wissen, wer nun Projektträger des Bauvorhabens sei.

Herr Jungebluth erklärt, dass Frau Arjang ihn darüber informiert habe, dass der Projektträger nicht insolvent sei.

BV Kaufmann ergänzt, dass im Handelsregister am 09.01. die Insolvenz der Spree Holding GmbH eingetragen worden sei. Es gebe auch noch die Spree Management GmbH, die nicht insolvent sei, aber der Spree Erste Holding GmbH gehöre, die dann wiederum Herrn Schrattbauer gehöre. Zudem sei die Website der Spree Group inzwischen nicht mehr aufrufbar.

BzStR Schruoffeneger erklärt, dass der Sachverhalt nochmal geprüft werde.

BD Szelag kritisiert die Vorgehensweise der Verwaltung scharf. Es sei nicht ausreichend, den Vorhabenträger zu dem Thema zu befragen und sich mit der positiven Rückmeldung zufriedenzugeben, wenn die Insolvenz eines Projektträgers im Raum stehe. Seines Erachtens stünden der Verwaltung bessere Mittel zur Verfügung, um derartige Sachverhalte zu prüfen. Ihm sei schon seit einem halben Jahr bekannt, dass die Spree Group finanzielle Probleme habe.

BzStR Schruoffeneger entgegnet, dass immer mitgedacht und nachgedacht werde, man nur nicht immer zum richtigen Ergebnis komme. Wenn es tatsächlich der Antragsteller derjenige sei, der als Vorhabenträger für den B-Plan stehe was er aus dem Stehgreif jedoch nicht sicher wisse gebe es ein Problem, da ein vorhabenbezogener B-Plan ohne einen Vorhabenträger nicht möglich sei.

Herr Jungebluth ergänzt, dass es auch dann immer noch die Möglichkeit gebe, dass ein Rechtsnachfolger als Vorhabenträger antrete. Bezüglich der Kritik von BD Szelag entgegnet er, dass er die Frage relativ kurzfristig bekommen habe und die naheliegendste glichkeit zur rechtzeitigen Beantwortung der Frage das direkte Kontaktieren der Ansprechpartnerin, Frau Arjang, gewesen. Er werde den Sachstand nochmals prüfen.

Herr Dobberke (Zuschauer) verliest den Inhalt einer E-Mail, die er von Frau Arjang bekommen habe:

Innerhalb des Firmenverbunds wird ein kleiner Anteil der Unternehmen Insolvenz anmelden müssen. Diese Tatsache ist bekannt und die Informationen sind öffentlich zugänglich. […] Die Projekt Hubertusallee 1 ist in keiner Weise von diesen Vorgängen betroffen, die Objektgesellschaft Hubertus 1 GmbH gehört zu einer anderen Holding, die stabil aufgestellt ist.“

BD Szelag entschuldigt sich für die Schärfe seiner Kritik.

BzStR Schruoffenegerhrt mit der Beantwortung der vorab gestellten Fragen fort:

 

Frage 2 von BV Spielberg.

Winkler Str. 10, 14193 Berlin, Villa Noelle: Gibt es Bauanträge? Was wird aus dem Baumdenkmal?

 

Antwort der Verwaltung zu 2:

r den Umbau und Sanierung der historischen Villa Nölle wurde im November 2022 eine Baugenehmigung nebst planungsrechtlichen Abweichungsentscheidungen erteilt.

Der Baubeginn wurde angezeigt. Im März 2023 wurde ein Nachtrag gestellt, der ebenfalls positiv bescheiden wurde.

 

Frage 3 von BV Spielberg:

Barraschstraße Ecke Winkler Straße: Gibt es hier Bauanträge? Welche Planungen bestehen?

 

Antwort der Verwaltung zu 3:

Davon ausgehend, dass die Winklerstraße 2 / Ecke Barraschstr. gemeint ist, kann mitgeteilt werden, dass für die Instandsetzung sowie die Erweiterung eines denkmalgeschützten Gebäudes als Wohngebäude mit 5 Wohneinheiten und für die Errichtung eines Garagengebäudes mit Müllstandplatz 23.10.23 ein Bauantrag eingereicht wurde, der sich derzeit in Bearbeitung befindet.

 

 
 

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