Auszug - Personalsituation im Jugendamt  

 
 
29. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 20.02.2024 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:13 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
 
Wortprotokoll

Frau Röder erläutert, dass auch in vergangenen Jahren zur Personalsituation im Jugendamt berichtet wurde. Der heutige Tagesordnungspunkt bezieht sich auf die Haushaltsaufstellung für den Doppelhaushalt 2024/2025 und deren Auswirkung auf die Personalaufstellung im Jugendamt. Frau Röder bittet Herrn Dr. Thuns um Berichterstattung.

Dem Regionalen Sozialpädagogischen Dienst (RSD) obliegen insbesondere die Schutzmaßnahmen bei Kindewohlgefährdung gemäß § 8a SGB VIII (staatliches Wächteramt), die Beratung bei Trennung und Scheidung, der Personensorge und des Umgangsrechts (§§ 17, 18 SGB VIII) sowie die Mitwirkung vor den Familiengerichten (§ 50 SGB VIII). Die Tätigkeit wird gemäß Fachkräftegebot (§ 72 SGB VIII) von sozialpädagogischen Fachkräften ausgeübt. Das Jugendamt im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf ist in fünf Regionen gegliedert. Jede Region hat einen RSD, der von einer Regionalleitung geführt wird. Auch die Unterbringung und Betreuung unbegleitete minderjährige ausländische Kinder ist nach dem Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher eine Aufgabe des RSD.

 

RSD

VzÄ

Anteil

Stellenplan

72,2

100 %

besetzte Stellen

62,2

86 %

offene Stellen

10,0

14 %

davon nicht finanzierte Stellen

1,0

    1,4 %

 

In den RSD sind von den 72,2 VzÄ (Vollzeitäquivalente) sind 62,2 VzÄ besetzt, 10 VzÄ sind nicht besetzt, davon gilt eine Stelle im RSD als nicht finanziert. Zwei der offenen Stellen befinden sich bereits im Auswahlverfahren, sechs Stellen sind zur Ausschreibung eingereicht.

 

Die Erziehungs- und Familienberatung (EFB) ist eine im § 28 SGB VIII vorgeschriebene Leistung für Kinder, Jugendliche und Familien und gehört zur Regelversorgung der Kinder- und Jugendhilfe. Sie unterstützt Eltern im Sinne einer gelingenden Erziehung, um Entwicklungsrisiken von Kindern früh zu erkennen, sie abzumildern oder ihnen vorzubeugen. Sie ist ein wichtiger Bestandteil der psychosozialen Versorgung von Familien im Bezirk.

 

EFB

VzÄ

Anteil

Stellenplan

12,5

100,0 %

besetzte Stellen

9,3

74,4 %

offene Stellen

3,2

25,6 %

davon nicht finanzierte Stellen

1,0

8,0 %

 

In der EFB sind von den 12,5 VzÄ derzeit 3,2 VzÄ nicht besetzt, davon gilt eine Stelle als nicht finanziert. Damit unterschreitet die EFB im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf die in der Berliner Rahmenvereinbarung Erziehungs- und Familienberatung (RV EFB) vorgeschriebene Mindestausstattung.

 

Der Teilhabefachdienst (THFD) ist gemäß § 53 AG KJHG für Kinder und Jugendliche mit körperlichen, geistigen, seelischen Behinderungen sowie Sinnesbehinderungen zuständig. Außerdem ist das Jugendamt über den § 85 Abs. 1 SGB VIII hinaus sachlich zuständig für die Eingliederungshilfe nach dem SGB IX und die Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII sowie die Hilfen nach dem Landespflegegeldgesetz. Auch diese Aufgabe wird durch den Teilhabefachdienst wahrgenommen.


 

THFD

VzÄ

Anteil

Stellenplan

14,25

100,0 %

besetzte Stellen

9,50

66,6 %

offene Stellen

4,75

33,3 %

davon nicht finanzierte Stellen

2,25

15,8 %

 

Für die Aufgabenerfüllung sind im THFD 14,25 VzÄ im Stellenplan eingestellt. Davon sind zurzeit 4,74 VzÄ nicht besetzt. Von diesen nicht besetzten Stellen gelten 2,25 VzÄ als nicht finanziert.

 

Die Jugendhilfe im Strafverfahren (Jugendgerichtshilfe; JGH) ist gemäß § 52 SGB VIII verpflichtet, in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) mitzuwirken. Sie berät und unterstützt in erster Linie die jungen Menschen, denen eine Straftat vorgeworfen wird, sowie deren Eltern und Erziehungsberechtigte im Vorfeld der Gerichtsverhandlung.

 

Jugendhilfe im Strafverfahren (JGH)

VzÄ

Anteil

Stellenplan

7,75

100 %

besetzte Stellen

6,75

87 %

offene Stellen

1,00

13 %

davon nicht finanzierte Stellen

1,00

13 %

 

Derzeit ist von den im Stellenplan eingestellten 7,75 VzÄ eine Stelle nicht besetzt. Diese Stelle gilt als nicht finanziert.

 

Der Pflegekinderdienst (PKD) ist die zuständige Stelle für die Überprüfung und Vermittlung von Bewerbern sowie die Beratung von Pflegeverhältnissen. Diese Pflegeverhältnisse beziehen sich auf die Kinder, die nicht in ihren eigenen Familien aufwachsen können und in einer sozialen Ersatzfamilie, der Pflegefamilie in Vollzeitpflege leben. Die Vollzeitpflege gemäß § 33 SGB VIII ist eine Form der Hilfen zur Erziehung.

 

PKD

VzÄ

Anteil

Stellenplan

4,5

100,0 %

besetzte Stellen

4,3

95,5 %

offene Stellen

0,2

4,5 %

 

Im PKD sind alle Stellen besetzt. Der Anteil von 0,2 VzÄ offener Stellen ergibt sich aus Teilzeiten.

 

Der Fachdienst Kindertagesbetreuung (Kita) besteht aus seiner Leitung, der Hauptsachbearbeitung für Fälle von grundsätzlicher Bedeutung sowie der Widerspruchsbearbeitung, der Pädagogischen Fachberatung zur Beratung von Eltern sowie der Erteilung von Erlaubnissen in der Kindertagespflege und der Sachbearbeitung für die Gutscheine, die Kindertagespflege und die Platzvermittlung. In ihrem Zusammenwirken sorgen sie für die Erfüllung des Rechtsanspruches auf Förderung in einer Kindertagesstätte bzw. in der Kindertagespflege für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr haben gemäß § 24 SGB VIII.

 

Kita

VzÄ

Anteil

Stellenplan

31,0

100,0 %

besetzte Stellen

18,2

58,7 %

offene Stellen

12,8

41,3 %

davon nicht finanzierte Stellen

5,0

16,1 %

davon Kita-Gutscheinstelle

3,0

9,7 %

 

Von den im Fachdienst Kindertagesbetreuung erforderlichen 31 Stellen sind derzeit 12,8 VzÄ nicht besetzt. Von diesen 12,8 VzÄ gelten fünf Stellen als nicht finanziert, darunter die Leitung und die Hauptsachbearbeitung. Die weiteren drei nicht finanzierten Stellen befinden sich in der Sachbearbeitung für die Gutscheine für die Kindertagesbetreuung (Kita) und die ergänzende Förderung und Betreuung an Grundschulen (eFöB, ehemals Hort).

 

Das Familienservicebüro ist eine Angebotsform nach dem Gesetz zur Förderung und Beteiligung von Familien (Familienfördergesetz). Es bedeutet einen familienfreundlichen Zugang zu den familienbezogenen Leistungen des Jugendamtes, insbesondere dem Elterngeld, dem Unterhaltsvorschuss, der Kindertagesbetreuung sowie zu allgemeinen sozialen Fragen der Familie.

 

Familienservicebüro

VzÄ

Anteil

Stellenplan

11,00

100,0 %

besetzte Stellen

4,0

36,4 %

offene Stellen

7,0

63,6 %

davon nicht finanzierte Stellen

6,0

54,5 %

 

Für die Leistungserbringung sind einschließlich der Leitung elf Stellen im Stellenplan eingestellt. Davon sind bislang nur vier Stellen besetzt. Von den sieben offenen Stellen gelten sechs stellen als nicht finanziert.

 

Das Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) ist eine Lohnersatzleistung zur Sicherung der Lebensgrundlage für junge Eltern, welche nach der Geburt zeitweise weniger oder gar nicht mehr arbeiten.

 

Elterngeld

VzÄ

Anteil

Stellenplan

14,5

100,0 %

besetzte Stellen

12,3

84,8 %

offene Stellen

2,2

15,2 %

davon nicht finanzierte Stellen

1,7

11,7 %

 

In der Elterngeldstelle sind 2,2 VzÄ nicht besetzt. Davon gelten 1,7 VzÄ als nicht finanziert. Darunter befindet sich die Stelle für die Gruppenleitung.

 

Der Unterhaltsvorschuss nach dem Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfallleistungen (Unterhaltsvorschussgesetz) ist eine Leistung für Kinder von Alleinerziehenden. Er dient der Sicherung des Lebensunterhaltes des Kindes, wenn der andere Elternteil nicht oder nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt in Höhe des Unterhaltsvorschusses zahlt.

 

Unterhaltsvorschuss

VzÄ

Anteil

Stellenplan

23,0

100,0 %

besetzte Stellen

19,6

85,2 %

offene Stellen

3,4

14,8 %

davon nicht finanzierte Stellen

1,2

5,2 %

 

In der Unterhaltsvorschussstelle sind noch 3,4 VzÄ zu besetzten. Davon gelten allerdings 3,4 als nicht finanziert.

 

Die Amtsvormundschaften und die Beistandschaften sind im Jugendamt, wie im § 55 SGB VIII angelegt, in einer Arbeitsgruppe organisiert. Die Amtsvormundschaft umfasst die gesetzliche Vertretung für einen Minderjährigen. Beistandschaft können in Anspruch genommen werden, wenn Elternteile von dem anderen Elternteil getrennt leben und das alleinige Sorgerecht ausüben. Beistände vertreten innerhalb ihres Aufgabenkreises das Kind und werden im Namen des Kindes außergerichtlich und vor Gericht tätig.

 

Amtsvormundschaften/

Beistandschaften

VzÄ

Anteil

Stellenplan

18,75

100,0 %

besetzte Stellen

17,15

91,5 %

offene Stellen

1,6

8,5 %

 

Die Besetzung der Arbeitsgruppe ist derzeit gut. Es ist aber zu betrachten, dass aufgrund der Zunahme an unbegleiteten minderjährigen ausländischen Kindern auch die Amtsvormundschaft im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf stärker in Anspruch genommen werden wird.

 


Die wirtschaftliche Jugendhilfe ist innerhalb des Jugendamtes für die Finanzierung von ambulanten, teilstationären und stationären Jugendhilfen für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige zuständig.

 

Wirtschaftliche

Jugendhilfe

VzÄ

Anteil

Stellenplan

12,0

100,0 %

besetzte Stellen

11,6

96,6 %

offene Stellen

0,4

3,4 %

 

Mit 0,4 VzÄ offener Stellen, die auf Teilzeiten zurückgehen, ist die wirtschaftliche Jugendhilfe ausreichend ausgestattet.

 

Die Aufgabe der Jugendförderung in der Region ist Förderung der Jugendarbeit und die Vernetzung im Sozialraum in konkreter Zusammenarbeit mit den Trägern der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit im Bezirk. Den Regionen des Jugendamtes ist jeweils ein/e Jugendförder*in zugeordnet.

 

Jugendförderung

VzÄ

Anteil

Stellenplan

5,0

100 %

besetzte Stellen

4,0

80 %

offene Stellen

1,0

20 %

 

Derzeit ist eine Stelle zur Nachbesetzung offen. Es handelt sich um die Jugendförderung in der Region 1.

 


Das Bezirksamt ist Träger kommunaler Jugendfreizeiteinrichtungen und des Hauses der Familie. Im Einzelnen sind dies der Jugendclub Heckerdamm, das Haus der Jugend Charlottenburg in der Zillestraße, das Haus der Jugend Anne Frank und das Haus der Familie.

 

Jugendfreizeiteinrichtungen

mit Haus der Familie

VzÄ

Anteil

Stellenplan

19,0

100,0 %

besetzte Stellen

13,5

71,0 %

offene Stellen

5,5

29,0 %

davon nicht finanzierte Stellen

5,5

29,0 %

 

In den kommunalen Einrichtungen sind insgesamt 19 Stellen eingerichtet. Derzeit sind 5,5 VzÄ nicht besetzt, die alle als nicht finanziert gelten. Unter den offenen Stellen befinden sich auch die Stellen für die Leitung des Hauses der Jugend Anne Frank und des Hauses der Familie.

 

Das Fachteam wurde zum einen nach der Einführung von Regionen zu einer steuernden Instanz, um gemeinsame Standards im Jugendamt zu sichern. Zum anderen bilden sich hier die regional übergreifenden Aufgaben ab. Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz und der Vormundschaftsreform kommen neue Aufgaben hinzu. Außerdem ist durch die Abschichtung von Mitteln für die Einarbeitung neuer Mitarbeiter*innen im RSD eine weitere Stelle im Fachteam einzurichten.

 

Fachteam

VzÄ

Anteil

Stellenplan

14

100,0 %

besetzte Stellen

8

57,2 %

offene Stellen

6

42,8 %

davon nicht finanzierte Stellen

6

42,8 %

 

 

Von den 14 Stellen, die für das Fachteam vorgesehen sind, sind derzeit 6 Stellen nicht besetzt und die zugleich als nicht finanziert gelten. Im Einzelnen betrifft dies die Fachsteuerung Hilfen zur Erziehung, die Familienförderung, die Koordination in den Vormundschaften zur Gewinnung ehrenamtlicher Vormünder*innen als neue gesetzliche Aufgabe und die Einarbeitungskoordination, für die die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Mittel in die Bezirke abgeschichtet hat sowie zwei weitere Stellen, die für weitere Aufgaben wie die Verfahrenslots*in und Kinder- und Jugendbeteiligung benötigt werden.

 

Herr Wagner erläutert auf Nachfrage von Herrn Taschenberger, dass durch das Bezirksamt ein willkürlicher Termin beschlossen wurde, zu dem alle nicht besetzten Stellen als nicht finanziert erklärt wurden. Diese werden zu Stellenhülsen. Insgesamt gibt es 60 Stellenhülsen in der Abteilung Jugend und Gesundheit, davon 40 im Jugendamt. Die Abteilung ist stärker als die anderen von nicht-finanzierten Stellen betroffen. Stellen dürfen einmal umgewandelt werden. Wenn ihnen die Finanzierung entzogen wird, um eine andere Stelle zu finanzieren, werden sie endgültig zur Hülse sodass die Stelle final wegfällt. Er ergänzt, dass einige gesetzliche Vorgaben im Rahmen der aktuellen Personalsituation nicht erfüllt werden können. Er weist darauf hin, dass keine finanziellen Spielräume bestehen. Es fehlen 1,3 Millionen Euro für Personal.

Herr Kadow weist darauf hin, dass eine Priorisierung stattfinden muss. Er bittet um Erläuterung, wie eine Priorisierung stattfinden soll und welche Entscheidungen getroffen werden. Er fragt, ob das FSB eingestellt werden müsste, da mit der aktuellen Ausstattung kein funktionierendes Angebot zur Verfügung gestellt werden kann. 

Herr Wagner erläutert auf Nachfrage von Herrn Taschenberger, dass die Besetzung von Stellen bereichsübergreifend funktioniert.

Frau Stange dringt darauf, dass die Stelle in der Jugendförderung wiederbesetzt werden sollte, da sie eine wichtige Schnittstelle darstellt. Wie kann es sein, dass die Stellen in den bezirklichen JFE nicht besetzt werden? Frau Wiemann: Wie viele der offenen Stellen sind aktuell im Ausschreibungsverfahren? Sie bittet um eine Aufstellung zu den einzelnen Positionen.Herr Dr. Thuns: Alle Stellen, die offen und finanziert sind, kommen auch zur Ausschreibung.

Frau Juckel bittet um eine detailliertere Aufstellung für den JHA: Wie viele Stellen könnten besetzt werden? Welche konkreten Stellen sind nicht besetzt – diese sollten inklusive der Stellenbezeichnung aufgelistet werden. Welche Stellen sind mit gesetzlichen Aufgaben hinterlegt? Weiter sollte eine Prioritätenliste inklusive eines Modells zum möglichen Tausch von Stellenhülsen dargestellt werden.

Frau Röder beendet die Diskussion, der TOP wird in der nächsten Sitzung erneut aufgegriffen.

 

 
 

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