Auszug - Befreiungsliste Niebuhrstraße 22 und Ernst-Bumm-Weg 3  

 
 
35. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 14.02.2024 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:03 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
 
Wortprotokoll

Herr Titze stellt den Befreiungsfall Ernst-Bumm-Weg 3 vor (s. Präsentation im Anhang).

BV Spielberg stellt fest, dass zur Benachteiligung des Nachbargrundstücks gebaut worden sei und fragt nach der Eintragung der Baulast.

Herr Titze erklärt, dass das Nachbargrundstück dem gleichen Eigentümer gehöre. Es gebe eine minimale Abstandsflächenüberschreitung von insgesamt 20cm, die vom Stadtentwicklungsamt als hinnehmbar bewertet worden sei.

BV Centgraf bittet um eine Aussage bezüglich der Bestandsbäume. Zudem wolle sie wissen, wie viele neue Bäume gepflanzt würden.

Herr Titze erklärt, dass Bäume im Zuständigkeitsbereich des Umwelt- und Naturschutzamts lägen, weshalb er dazu keine weitere Auskunft geben könne.

BV Chen merkt an, dass Befreiungen nur infrage kämen, wenn die Grundzüge der Planung nicht beeinträchtigt seien. Da in diesem Fall aber ein unbebaubares Grundstück bebaut würde, sehe er doch eine Beeinträchtigung. Er bittet um Erläuterung.

Herr Titze erklärt, dass unter Anwendung des § 31 (3) BauGB befreit worden sei, weshalb eine Beeinträchtigung der Grundzüge der Planung einer Befreiung nicht entgegengestanden hätten.

BD Krause fragt nach der grundsätzlichen Vorgehensweise innerhalb des Amtes, wenn ein Bauantrag gestellt werde. Seines Erachtens müsse immer der Baublock mitbedacht werden. Er fragt, ob in diesem Fall schon Überlegungen bezüglich der Bebauung der Fläche zwischen Neubau und Sophie-Charlotten-Straße angestellt worden seien.

Herr Titze erklärt, dass eine neue Planung des gesamten Blocks sehr zeitaufwändigre. In diesem Fall sei das Verfahren vergleichsweise schnell vorangeschritten und habe insgesamt nur ein halbes Jahr gedauert ein B-Plan-Verfahren sei in jedem Fall deutlich länger.

BzStR Schruoffeneger erklärt, dass Charlottenburg-Wilmersdorf der einzige Bezirk sei, der Fällgenehmigungen auf zwei Ebenen der öffentlich-rechtlichen und der privatrechtlichen erteile. Zusätzlich zu der klassischen Gebühr erhebe der Bezirk auch CO2-Ausgleichszahlung.

BV Goerlitz fragt, wie viele Mieterparkplätze geplant seien und bittet darum, eine Visualisierung der Fassade zu zeigen.

Herr Titze antwortet, dass insgesamt zwischen 20 und 40 Mieterparkplätze geplant seien. Eine Visualisierung der Fassade zeigt er in seiner Präsentation.

 

 
 

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