Auszug - Mitteilungen der Verwaltung und Fragen an die Verwaltung  

 
 
16. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Bürgerdienste Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 01.02.2024 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 18:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Lily-Braun-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
 
Wortprotokoll

Mitteilungen: 

 

  1. BzStR Herz verteilt den Umsetzungssachstand Zweckentfremdungsverbot-Gesetz per 30.09.2023.

 

  1. BzStR Herz nimmt Bezug auf die Anfrage von BV Spielberg zum Objekt Eislebener Straße und teilt mit, dass eine Zweckentfremdung bislang unbekannt gewesen ist. Ein Amtsverfahren wurde eingeleitet. Hinsichtlich der Frage zu einer Zusammenlegung von zwei Wohnungen teilt BzStR Herz mit, dass der Wohnraum identisch bleibt gemäß § 2 Abs. 2 Zweckentfremdungsverbot-Gesetz (Berlin) (ZwVbVO).

 

  1. BzStR Herz berichtet aus der 14. Sitzung des Lenkungskreises Bürgerdienste (17.01.2024):

 

Samstagsöffnung der Bürgerämter:

BzStR Herz berichtet, dass auf der Tagesordnung des Lenkungskreises die Samstagsöffnung der Bürgerämter angekündigt wurde. Dieses Thema wurde zerredet. Im November 2023 wurde darüber gesprochen einen Samstag ohne Terminvergabe zu öffnen, um zu schauen, wie das Angebot angenommen wird. Durch die Senatskanzlei sollte geprüft werden, welcher finanzielle Ausgleich für Mitarbeiter:innen geschaffen werden kann. Frau BzStRín Schmitt-Schmelz hat BzStR Herz in der hiesigen Sitzung vertreten und berichtet, dass sich geeinigt wurde, dass an einem Tag in der Woche ohne vorherige Terminvergabe geöffnet werden soll.

 

Situation der Standesämter:

Bereits im Herbst 2022 sowie 2023 wurde die Situation der Standesämter thematisiert. Im Zuge der 3. Umsetzung des Personenstandsrechtsänderungsgesetzes sowie für die Umsetzung des Gesetztes zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts wurde den Bezirken ursprünglich ein Aufwuchs an Stellen versprochen. Aktuell ist leider nur die Rede von Beschäftigungspositionen (Bepos).

 

Fragen:

 

BV Hartmann stellt fest, dass auf dem Umsetzungssachstand Zweckentfremdungsverbot-Gesetz per 30.09.2023 unter Punkt 4.1. (Leerstand) die Zahl i.H.v. 3.897 sehr hoch erscheint.

 

BzStR Herz kann lediglich spekulieren, ob diese Zahl hoch oder niedrig ist. Ihn interessiert vielmehr die Qualität der Arbeit und nachgeordnet Statistiken.

 

BV Dr. Buß erkundigt sich über den aktuellen Stand zur Wahlvorbereitung.

 

BzStR Herz führt aus, dass mit Stand vom 29.01.2024 im Wahlkreis 80: 83.101 Wahlberechtigte sind, davon wurden 20.205 Wahlscheine ausgestellt. Im Wahlkreis 78 sind 8.881 Wahlberechtigt, davon wurden 1.773 Wahlscheine ausgestellt. Briefwähler:innen vor Ort: 1.599. Bislang haben 11.088 Bürger:innen das Wahlrecht ausgeübt. In der vergangenen Woche ist die Zahl der Wahlbeteiligung stagniert. Der Rücklauf ist bisher normal. Es wurde davon ausgegangen, dass auf Grund der Winterferien mehr Bürger:innen von der Briefwahl Gebrauch machen. Sämtliche Standards werden entsprechend der Empfehlung der Expertenkommission umgesetzt.

 

BV Juckel bedankt sich bei der Verwaltung für die gelungene Wahlhelfer:innen-Schulung.

 
 

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