Auszug - Überweisungen aus der Sitzung der BVV am 25.01.2024  

 
 
16. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Bürgerdienste Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Do, 01.02.2024 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 18:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Lily-Braun-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
 
Wortprotokoll

BV (Bezirksverordnete) Juckel begründet den Antrag. Bisher wurden Mietpreisüberhöhungen bundesweit kaum verfolgt. Des Weiteren hat BV Juckel auf der bezirklichen Internetseite keine Informationen sowie Ansprechpersonen gefunden.

 

BzStR (Bezirksstadtrat) Herz ist über den Antrag erstaunt. Am 15. Januar 2024 hat eine Sondersitzung der Bezirksstadträt:innen zu dieser Thematik in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (Sen Stadt) stattgefunden. Er weist darauf hin, dass der 1. Absatz des Antrages bereits konsequent durch das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf umgesetzt wird. Ein Musterverfahren ist in der Sondersitzung nicht im Gespräch gewesen. Es wird eine Arbeitsgruppe mit Vertreter:innen aus 4 Bezirken sowie Sen Stadt geben. Insbesondere sollen die Merkmale gemäß § 5 Wirtschaftsstrafgesetz (WiStrG) näher beleuchtet werden. Auf der bezirklichen Internetseite waren bislang keine Informationen eingestellt, da Sen Stadt dazu einen Internetauftritt hat. BzStR Herz ist der Auffassung, dass der Antrag inhaltlich erledigt ist.

 

BV Juckel findet gut, dass es eine gewisse Handlungssicherheit gibt und bedankt sich für die Ausführungen bei BzStR Herz. Sie würde sich gern auf den 2. Absatz des Antrages konzentrieren. Aus der Schriftlichen Anfrage (Drucksache 17124) zum Thema: „Illegales Treiben von Wohnungseigentümern beenden. Mieter*innen in der Habersaathstraße schützen!“ wurde aus dem Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf mitgeteilt, dass es bisher 3 Fälle bezüglich des § 5 WiStrG gab. BV Juckel ist der festen Überzeugung, dass es mehr als 3 Fälle im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf gibt. Des Weiteren bittet sie darum, dass die Zuständigkeit sowie Ansprechperson auf der bezirklichen Internetseite veröffentlicht wird. 

 

Sie schlägt folgende Änderung des Antrages vor:

Zur Ahndung von Mietpreisüberhöhungen nach § 5 WiStrG sollen Informationshinweise für mögliche Anzeigeverfahren auf der bezirklichen Internetseite zur Verfügung gestellt werden.

 

BV Heyne merkt an, dass es schwer ist beim Vergleich der Merkmale gemäß § 5 WiStrG einen Median herzustellen. Wäre eine Messung anhand des Mietspiegels denkbar?

 

BzStR Herz führt aus, dass es denkbar ist und er diesen Vorschlag Sen Stadt bereits unterbreitet hat.

 

BV Dr. Buß schließt sich BV Juckel an und wäre für Informationshinweise auf der bezirklichen Internetseite dankbar.

 

BV Hartmann fragt sich, wo der Aufwand und Nutzen im Verhältnis steht. Es gibt eine gewisse Hol- sowie Bringschuld. Wenn ein Verdacht auf Mietpreisüberhöhung besteht, müssen die Vermieter:innen eigenständig recherchieren, wo Informationen zu erhalten sind. Jede Person, die einen Mietvertrag unterzeichnet hat, ist geschäftsfähig.

 

BV Wothe denkt, dass der Antrag durch Verwaltungshandeln erledigt ist.

 

BV Chen schließt sich der Auffassung der CDU-Fraktion an. Sofern es neue Erkenntnisse zum Musterverfahren gibt, kann diese Thematik erneut auf die Agenda gesetzt werden.

 

BV Juckel möchte alle Kolleg:innen bitten, dass erneut darüber nachgedacht wird, ob dieser Antrag wirklich durch Verwaltungshandeln zu erledigen ist. Es geht schließlich um die schützenswerten Interessen von Bürger:innen. Der gesamte 1. Absatz wird gestrichen. Sie bittet, dass über den geänderten 2. Absatz abgestimmt wird.

 

BV Kadow ist der Meinung, dass ebenso Wohnungen im Osten von Berlin gesucht werden können. Er schließt sich der CDU-Fraktion an, dass der Antrag durch Verwaltungshandeln erledigt ist.

 

BV Dr. Buß ist verwundert über den Vorschlag, dass dieser Antrag durch Verwaltungshandeln erledigt sein soll. Sie findet den Antrag sinnvoll und hält es für notwendig.

 

BzStR Herz berichtet, dass bei der bezirklichen Mieter:innenberatung über die Thematik Mietwucher informiert wird. Er sichert zu, dass bis zum 20.02.2024 ein Hinweis auf der bezirklichen Internetseite vorhanden sein wird. 

 

BV Juckel bittet, dass der Antrag in der eigentlichen Sache abgestimmt wird.

 

BV Hartmann macht deutlich, dass die Ausführungen von Herrn Herz sehr deutlich gewesen sind. Er bleibt bei der Auffassung, dass der Antrag durch Verwaltungshandeln zu erledigen ist.

 

Abstimmungsergebnis über den Änderungsantrag durch Verwaltungshandeln erledigt.

Ja: 6  Nein:    5 Enthaltung:  0

 

 
 

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