Auszug - Kriterien Befreiungsliste, Befreiung Niebuhrstr. 22  

 
 
34. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 24.01.2024 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:01 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
 
Wortprotokoll

BV Gusy erklärt, dass das Bauvorhaben Niebuhrstraße 22 Gegenstand der Befreiungsliste der vorletzten Sitzung gewesen sei.

Frau Keves stellt das Bauvorhaben Niebuhrstraße 22 vor (s. Präsentation).

BV Spielberg bittet darum, die weiteren Auflagen, unter denen die Genehmigung erteilt wurde, aufzuzählen. Zudem fragt sie, ob geplant sei, nach dem Berliner Modell sozialen Wohnungsbau zu errichten.

Frau Keves hlt die weiteren Auflagen auf: intensive Dachbegrünung, Begrünung der Grundstücksfreiflächen unter Berücksichtigung des Biotopflächenfaktors, Herstellung einer 80 cm Erdschicht über der Tiefgarage an Stellen, an denen diese nicht vom Hauptbaukörper überdeckt ist. Derzeit sei nicht vorgesehen, sozialen Wohnungsbau zu errichten, da sich das Neubauvorhaben unterhalb des Berliner Modells befinde, jedoch werde bei der Bauberatung versucht, darauf hinzuwirken.

BV Fenske fragt, ob Eigentumswohnungen oder Mietwohnungen geplant seien.

Frau Keves antwortet, dass aktuell Mietwohnungen geplant seien.

BD Krause fragt, ob die Nebengebäude auch über Befreiungen genehmigt worden seien.

Frau Keves kann die Frage spontan nicht beantworten und sichert zu, die Antwort nachzuliefern.

BD Krause fragt, ob mit BSR darüber gesprochen worden sei, was diese langfristig mit dem Grundstück plane.

Frau Keves erklärt, dass es Gespräche gegeben habe. Vor allem die Zufahrt sei von großer Bedeutungr die BSR, es sei auch angemerkt worden, dass die Bedarfe eventuell her würden. Zudem weise die BSR auf die rmbelastung hin.

BD Lautsch lobt die Planung. Er habe den Eindruck, dass eine gute Kommunikation zwischen Verwaltung und Bauherr stattgefunden habe.

BV Centgraf fragt, ob die BSR die Bahntrasse nutze.

Frau Keves verneint.

BD Szelag fragt, ob die BSR zugestimmt habe und ob die Zustimmung für eine Bebauung des Grundstücks notwendig sei.

Frau Keves erläuert, dass eine Zustimmung der BSR nicht notwendig sei, da der Baukörper die Grundstücksgrenze nicht überschreite.

BV Gusy fragt, wieso Tiefgarage so weit in die Grundstücksfreifläche hineinrage und ob sie zum Bestand gehöre oder neu sei.

Frau Keves antwortet, dass die Tiefgarage neu sei, und nur ein Teilbereich in die Grundstücksfreifläche rage. Dies sei nicht nur eine Verwaltungsentscheidung gewesen. Der Großteil der Grünfläche sei nicht unterbaut, weshalb es sich um eine Abweichung handele. Es handele sich nicht um eine fachliche Entscheidung.

BV Gusy fragt, durch welche Auflagen die Abweichung kompensiert werde.

Frau Keveshlt auf: 80cm Erdschicht über der Tiefgarage, Retentionsdach. Qualifizierten Freianlagenplan.

BV Gusy merkt an, dass es sich dabei nicht um zusätzliche Auflagen, sondern ohnehin um übliche Standards halte. Er bittet darum, den Entscheidungsprozess nochmal zu prüfen und im nächsten Ausschuss klarzustellen.

BV Goerlitz fragt, ob die BSR ihre Zufahrt verlegen müsse.

Frau Keves verneint.

BV Fenske fragt, wie viele Wohnungen und wie viele Tiefgaragenplätze geplant seien.

Frau Keves antwortet: 44 Wohnungen, 12 Tiefgaragenplätze.

Herr Eschenbach (Publikum) fragt, ob Solaranlagen mit eingeplant seien.

Frau Keves bestätigt.

BV Gusy ndigt an, das Thema in der nächsten Ausschusssitzung noch mal aufzurufen. Zudem solle der Befreiungsfall Ernst-Bumm-Weg 3 dem Ausschuss vorgestellt werden.

BV Gusy spricht das Thema Kriterien der Befreiungsliste an. Die Liste der Kriterien sei den Ausschussmitgliedern zugegangen.

BD Krause fragt, ob es sich bei der Liste um eine aktuelle Neuformulierung oder um die von 2002 handele.

Frau Keves stellt klar, dass es die Fassung von 2002 sei.

BD Krause weist darauf hin, dass die Kriterien sich nur darauf beziehen, was dem Ausschuss vorgestellt werde und nicht, wann Befreiungen erteilt werden. Er schlägt vor, letzteres zu einem späteren Zeitpunkt zu diskutieren

BzStR Schruoffeneger bittet darum, das Thema nach der Rückkehr von BzStR Brzezinski aus der Elternzeit zu besprechen. Bis dahin werde geprüft, ob es eine Neuformulierung der Kriterienliste für die Vorstellung von Befreiungen im Ausschuss gebe und ob es eine Kriterienliste für die interne Ermessensentscheidung gebe.

BV Gusyndigt an, dass das Thema im März erneut aufgerufen werde.

 

 
 

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