Auszug - Mitteilung der Verwaltung und Informationen der Verwaltung
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BzStR Wagner informiert:
Die Kooperationspartner schließen diese mit dem Ziel des weiteren Aufbaus nachhaltiger Strukturen in ausgewiesenen Handlungsfeldern der Gesundheitsförderung und Prävention. Die Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Prävention orientieren sich an den vorliegenden Daten der regionalen Gesundheitsberichterstattung und den daraus resultierenden Bedarfen. Grundlage der Gesundheitspartnerschaft ist der gesetzliche Auftrag zu Gesundheitsförderung und Prävention nach § 20a SGB V sowie nach § 7 Gesundheitsdienstgesetz vom 25.Mai 2005 und die gesellschafts- und sozialpolitische Verantwortung der Kooperationspartner. Die Kooperationspartner wirken gemeinsam auf die Verbesserung der Lebensverhältnisse und der Gesundheit der Bürger*innen vom Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf hin. Insbesondere sind die Maßnahmen darauf angelegt, sozial bedingte und geschlechtsbezogene Ungleichheit von Gesundheitschancen zu verringern. Diese Kooperationsvereinbarung zur Gesundheitspartnerschaft stellt die Grundlage und den Rahmen der Zusammenarbeit zwischen den Kooperationspartnern dar. Als Teil der Kooperation beteiligt sich die AOK Nordost an der Förderung des Projekts „Fidelio“ des Sport-Gesundheitspark Berlin e. V.
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