Auszug - Meldepflicht für Schulen bei Vandalismus und Sachbeschädigungen
BV Heyne begründet den Antrag damit, dass Vandalismus nicht automatisch gemeldet werde, sondern erst nach Entscheidung der Schulleitung. Der Antrag ziele darauf ab, dass Bezirksamt, das auch die Verantwortung für die Schulgebäude habe, frühzeitig über wiederholten Vandalismus informiert werde, um entsprechend gegensteuern zu können. Es gehe nicht um einen Eingriff in innere Schulangelegenheiten.
BV Pönack informiert die Ausschussmitglieder darüber, dass der Antrag im Schulausschuss bereits abgelehnt wurde.
BzStR Brzezinski erklärt, dass das Bezirksamt Schulträger sei, die diese Funktion jedoch durch das Schulamt und nicht durch die Serviceeinheit Facility Management wahrgenommen werde. Die Federführung liege deshalb beim Schulausschuss. Ihm sei nicht bekannt, inwieweit dem Schulamt derzeit Schäden gemeldet würden, er könne jedoch sagen, dass bereits jetzt Meldungen an die Serviceeinheit Facility Management in ihrer Funktion als Hausverwaltung ergingen.
Herr Gerlach ergänzt, dass die Serviceeinheit Facility Management nicht durch die Schulleitung informiert werde, sondern durch die in den Schulen eingesetzten Schulhausmeister. Diese meldeten jegliche Schäden. Wenn diese durch Einbruch oder Vandalismus entstanden seien, werde Anzeige erstattet. Zudem werde bei jeglichen Schäden eine Eintragung in die Mängeldatenbank vorgenommen. Eine Unterscheidung der Mängel nach Ursache in der Datenbank sei aufgrund der schwierigen Personalsituation nicht leistbar.
BV Kohler fragt, ob auch Schäden, die nicht zwingend behoben werden müssen, gemeldet würden. Beispielhaft nennt er hierfür Schmierereien und Graffitis auf Schultoiletten.
Herr Gerlach erklärt, dass Schmierereien gemeldet und beseitigt würden, wenn sie in irgendeiner Weise gegen Sitten oder Vorschriften verstießen, also beispielsweise sexistisch oder rassistisch seien.
BV Bodensiek fragt, welche Stoßrichtung der Antrag habe und welches Ziel mit ihm verfolgt werde. Bereits jetzt würden Schäden gemeldet und ein Gegensteuern sei nicht möglich, ohne in innere Schulangelegenheiten einzugreifen, was BV Heyne in seiner Begründung eigentlich ausgeschlossen habe.
BV Nebel stimmt BV Bodensiek zu und sagt, dass er den Eindruck habe, dass damit Probleme gelöst werden sollen, die bereits gelöst werden. Er sehe die Gefahr, dass so eine Parallelstruktur geschaffen werde.
BV Heyne erklärt, dass jedwede Form gemeldet werden soll, um Regelmäßigkeiten feststellen zu können. Als Beispiel nennt er die Brandstiftungen am Goethe-Gymnasium. Schulen seien ein Teil der öffentlichen Infrastruktur, die zu schützen sei. Der Bezirk, der die Verantwortung für die Schulgebäude trage, müsse bei wiederholtem Vandalismus eingreifen und gegebenenfalls Hilfe anbieten.
BV Wothe merkt an, dass damit aber in innere Schulangelegenheiten eingegriffen werde. Wenn eine Serie erkannt werde, sei die Schule dafür zuständig, Lösungen zu finden.
BD Gericke sagt, dass Schäden bereits aufgenommen und beseitigt würden und durch Vandalismus entstandene Schäden durch die Schulleitung bzw. durch das Bezirksamt zur Anzeige gebracht werde. Von außen könne man abgesehen von einer Anzeige wenig zur Aufklärung beitragen. Zudem finde sie die Formulierung, dass jedwede Form von Vandalismus gemeldet werden müsse zu unpräzise.
BzStR Brzezinski ergänzt, dass eine Häufung von Taten bereits jetzt erkannt würde. In solchen Fällen und bei gravierenderen Sachbeschädigungen würde dies der Polizei mitgeteilt. Diese ziehe daraus bereits Schlüsse und veranlasse gegebenenfalls entsprechende Sicherungsmaßnahmen.
Abstimmung: ja: 1; nein: 8; Enthaltung: 1 Der Antrag wurde abgelehnt. Der Ausschus Liegenschaften und IT
die BVV möge beschließen:
Ursprungstext: Das Bezirksamt wird aufgefordert die Schulen zu verpflichten, jedwede Form von Vandalismus und Sachbeschädigung am Schulgebäude und der Ausstattung dem Schulträger zu melden.
Begründung: Dem Bezirksamt werden als Schulträger aktuell lediglich die Fälle von Vandalismus und Sachbeschädigungen gemeldet, welche die Schulleitung im Rahmen einer Ermessensentscheidung als meldepflichtig ansieht. Auf dieser Grundlage ist jedoch keine valide Datenbasis zu Vandalismus- und Sachbeschädigungsvorfällen an Schulen im Bezirk zu erstellen, welche für die Entwicklung gezielter Gegenmaßnahmen erforderlich ist.
Abstimmungsergebnis: Abgelehnt
dafür: 1 dagegen: 8 Enthaltung: 1 |
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