Auszug - Fürsorgepflicht für Mitarbeiter des Ordnungsamtes
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BV Kohler begründet, dass eine Mitarbeiterin des Ordnungsamtes im September schwer verletzt worden wäre. Aus diesem Grund sollten stichsichere Westen eingeführt werden. Die Sicherheit der Mitarbeiter würde einen hohen Stellenwert haben. BzStR Schruoffeneger erklärt, dass bereits 2019/2020 ballistische Schutzwesten angeschafft worden wären, die auch stichfest seien. Außerdem hätte man die Trainingsangebote zur Deeskalation verstärkt. BV Sell beantragt, dass der Antrag durch Verwaltungshandeln erledigt sei. BV Kohler stimmt BV Sell zu. Er fragt, wie groß der Umfang der Schutzwesten sei. BzStR Schruoffeneger erklärt, dass Schutzwesten für alle Mitarbeiter zu Verfügung stehen würden.
Es wird folgende Stellungnahme beschlossen:
Der Ausschuss für Ordnungsangelegenheiten und Verkehr hat die Drucksache 0649/6 auf seiner Sitzung am 05.12.2023 abschließend beraten und empfiehlt dem federführenden Ausschuss für Haushalt, Personal und Diversity (15:0:0) die Annahme des Antrages in folgender geänderter Fassung:
Der Antrag wird nicht weiter verfolgt, da er sich durch Verwaltungshandeln erledigt hat.
Abstimmungsergebnis:
dafür: 15; dagegen: 0; Enthaltung: 0 |
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