Auszug - Mitteilungen der Verwaltung und Fragen an die Verwaltung  

 
 
32. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 13.12.2023 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:13 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Minna-Cauer-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
 
Wortprotokoll

BzStR Brzezinski beginnt mit der Beantwortung der offenen Fragen aus der letzten Ausschusssitzung. BV Spielberg habe gefragt, ob in der Humboldtstraße 11 abweichend von der Baugenehmigung gebaut worden sei. Die Bauaufsicht wisse nicht, ob bei dem Bauvorhaben abweichend von der ursprünglichen Mitteilung gebaut worden sei, da es sich um ein Genehmigungsfreistellungsverfahren handele, werde die Einhaltung der baurechtlichen Vorschriften nur dann geprüft, wenn es konkrete Hinweise auf eine Nichteinhaltung gebe. Er bittet deshalb darum, konkrete Hinweise direkt an die Bauaufsicht weiterzugeben.

BV Spielberg ergänzt, dass es dem Bürger auch um die Sondernutzungsrechte der Baustelle auf dem Bürgersteig gegangen sei.

BzStR Brzezinskinne diese Frage nicht beantworten, da sie den Zuständigkeitsbereich der Abteilungr Ordnungsangelegenheiten und Umwelt betreffe. Er fährt mit der Beantwortung der Frage von BV Deißler bezüglich der Windscheidstraße 3 und 3a fort. Es liege ein neuer Bauantrag vor, dieser sei aber zurückgestellt worden, solange das Wohnungsamt noch keine zweckentfremdungsrechtliche Genehmigung für den Abriss gegeben habe.

BzStR Brzezinski geht als chstes auf die Fragen ein, die für die Ausschusssitzung im Voraus eingereicht worden seien. BV Chen habe gefragt, ob das Bezirksamt sich mit der geplanten Einführung des § 246 e BauGB auseinandergesetzt habe und ob es seitens des Senats Anregungen zur Umsetzung der neuen Vorschrift im Bezirk gebe. Der Bezirksstadtrat erklärt, dass den Bezirken noch nicht klar sei, wie die Vorschrift umgesetzt werden würde. Theoretisch könnten in der Folge überall Wohnungen genehmigt werden, dies werde durch die Berücksichtigung der öffentlichen Belange und der nachbarschaftlichen Interessen wieder eingeschränkt. Insgesamt seien noch viele Fragen offen. Das für rechtliche Angelegenheiten zuständige Referat in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung entwickle prophylaktisch bereits Handlungsempfehlungen. Die Verabschiedung des Gesetzes sei für das erste Quartal 2024 vorgesehen.

BD Szelag sehe die Neuerung als eine Bedrohung r das geordnete städtebauliche Bild. Er fragt, wie Fälle in vier bis fünf Jahren gehandhabt würden, wenn die Regelung aufgrund fehlender Notwendigkeit nicht mehr gültig sei. Er denke, dass Bauherren dann versuchen würden, sich auf das dann nicht mehr gültige Gesetz vor dem Hintergrund der Gleichbehandlung zu berufen. Er möchte wissen, wie der Bezirksstadtrat dazu stehe.

BzStR Brzezinski stimme BD Szelag bezüglich seiner kritischen Grundhalten hinsichtlich der geplanten neuen Regelung zu. Er denke jedoch, dass es möglich ist, trotz der Regelung städtebaulichen Wildwuchs zu vermeiden. Die Frage nach den Wirkungen nach Ablauf der Gültigkeit der Vorschrift sehe er nicht ganz so kritisch, da das Gleichbehandlungsgebot, nachdem die Vorschrift ihre Gültigkeit verloren habe, schlichtweg nicht mehr zutreffe. Zudem sehe er nicht, dass sich aus dem aktuellen Stand des Gesetzes eine Verpflichtung für die Baubehörden ergebe.

BD Szelag nennt das Beispiel Spreebord. Dort gebe es die Überlegung, eine Abschottung zum Kraftwerk hin zu errichten, um die Wohnbebauung zu schützen. Er fragt, was wäre, wenn ein Bauherr einen Antrag auf Grundlage des §246 e BauGB stellen würde.

BzStR Brzezinski sagt, dass der Bauantrag zwar grundsätzlich gestellt werden könne, ihm in dem Fall aber öffentliche Belange entgegenstehen würden. Zudem betont er nochmal, dass er in dem Gesetzesentwurf keine Anspruchsgrundlage gegenüber den Bauämtern sehe.

BzStR Brzezinski hrt mit seinem Bericht fort. Er sagt, dass in der vergangenen Woche das Abschlusskolloquium im wettbewerblichen Dialog zum Stadteingang West stattgefunden habe. Er könne noch nichts Näheres zum Ergebnis berichten, da das Kolloquium Teil des Vergabeverfahrens sei. Bisher sei die Qualität der Lösungsvorschläge bewertet worden, im nächsten Schritt folge eine Bewertung der Angebote und erst dann werde eine abschließende Entscheidung getroffen. Eine Verkündung des Siegerentwurfs sei deshalb erst im Frühjahr 2024 zu erwarten.

BD Krause sehe die Entwürfe als relativ gleichwertig. Er fragt, ob es bei der Bepunktung erhebliche Unterschiede gegeben habe.

BzStR Brzezinski entgegnet, dass die Bepunktung teilweise ziemlich unterschiedlich ausgefallen sei. Vor allem habe es beispielweise bezüglich des Reitschulgeländes und des Bereichs Westkreuz/Witzleben erhebliche Unterschiede in der Qualität gegeben. Er schlägt vor, im Frühjahr 2024 nach der Veröffentlichung des finalen Siegerentwurfs die Ergebnisse im Ausschuss vorzustellen und zu diskutieren. Der weitere Plan sei, dass die Gruppe, die den Zuschlag bekomme, einen Masterplan erarbeite. Daraufhin werde ein Flächennutzungsplanänderungsverfahren eingeleitet und schließlich stelle sich noch die Frage, wie das in Planungsrecht umgesetzt werde. Dazu sei auch noch eine Klärung der Zuständigkeitsfrage mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung nötig, voraussichtlich aber erst 2025/2026.

BV Fenske finde es schade, dass der Ausschuss und der Bezirk in der Angelegenheit wenig Mitspracherecht tten. Er fände es schön, wenn das Thema großflächig im Ausschuss diskutiert werden könnte und die Ergebnisse eingebracht würden.

BV Centgraf fragt, ob das Bezirksamt eine Einflussmöglichkeit auf die Anwendung des Instruments der Sdtebaulichen Entwicklungsmaßnahme habe.

BzStR Brzezinski erklärt, dass das aktuelle Verfahren Teil der Untersuchungen sei, mit denen die Möglichkeit einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme geprüft werde. Der Bezirk sei im gesamten Verfahren nicht wirklich beteiligt worden und auch geäerte Kritikpunkte seien nicht beachtet worden. Er habe den Eindruck, dass die Senatsverwaltung aktuell die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme aus dem Blick verloren habe. Er selbst könne sich vorstellen, das Vorhaben nicht als städtebauliche Entwicklungsmaßnahme durchzuführen, er könne aber nicht einschätzen, wie die Senatsverwaltung dazu stehe. Er werde in jedem Fall weiterhin darauf beharren, dass der Bezirk nicht nur als Zuschauer beteiligt sei, sondern die Planungshoheit behalte.

BV Gusy empfiehlt, sich unter mein-berlin.de die Entwürfe und Diskussion zu dem Thema anzusehen.

BzStR Brzezinski informiert den Ausschuss, dass die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung den Olympiapark in einem Verfahren nach § 9 AGBauGB zu einem Gebiet besonderer stadtpolitischer Bedeutung erklären wolle. Das würde dazu führen, dass der Bezirk in dem Gebiet nicht mehr der Plangeber sei. Das Bezirksamt wolle dies nicht einfach so hinnehmen und vermute, dass es einen Zusammenhang mit der fehlenden Einigkeit zwischen Senat und Bezirk bezüglich des Baus eines weiteren Stadions auf dem Olympiagelände gebe. Es sei jedoch schwierig, das Verfahren abzuwenden, da dafür nach dem Beschluss des Senats eine Dreiviertel-Mehrheit im RdB tig wäre und danach das Abgeordnetenhaus entscheide.

BzStR Brzezinskihrt mit einer Information zum ICC fort. SenWEB werde ein Konzeptverfahren zu Vergabe an einen Investor starten. Da es wahrscheinlich nicht lukrativ sei, nur das Gebäude auf eigene Kosten zu sanieren, würden der Parkplatz gegenüber des ICC und das Parkhaus des ICC in das Konzeptverfahren mit einbezogen. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung sei nun mit einem Senatsbeschluss dazu aufgefordert worden, mit dem Bezirk zusammen eine Machbarkeitsstudie durchzuführen, um dem Investor Informationen dazu geben zu könne, was überhaupt baulich auf diesen Grundstückenglich sei. Ein großes Problem sei aktuell, dass nach aktuellem Planrecht alles inklusive des ICC Verkehrsfläche sei.

BV Fenske fragt, ob der Wunsch des Senats, an der Westendalle Studentenwohnungen zu bauen, inzwischen abgewendet sei.

BzStR Brzezinski antwortet, dass er die Frage im nicht-öffentlichen Teil ausführlicher beantworten könne. Er könne aber vorwegnehmen, dass sich nichts Grundsätzliches geändert habe und auch nach wie vor kein Bauantrag vorliege.

BV Deißler fragt, ob dem Bezirksamt bekannt sei, dass die Heizungs- und Warmwasserversorgung des Bestands der Gewobag am Klausenerplatz massiv eingeschränkt sei und wie viele Mieter davon betroffen seien. Er wolle wissen, ob das Bezirksamt tätig werde und Druck auf die Gewobag mache und ob das Bezirksamt bereits Gespräche mit der Gewobag geführt habe, da es sich nicht um das erste Vorkommnis dieser Art handele. Zudem fragt er nach der Möglichkeit, den Bestand zukünftig an ein Fernwärmenetz anzuschließen.

BzStR Brzezinski nehme die Fragen mit und reiche die Beantwortung nach.

BV Spielberg fragt, wann dem Ausschuss die Entscheidungsgrundlage für Befreiungen dargelegt werde, wie es in der letzten Ausschusssitzung angekündigt worden sei.

BzStR Brzezinskindigt an, dass diese noch vorgestellt würden.

 

 
 

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