Auszug - E 0010/6 - Bearbeitung Antrag Grundsicherung
Die Vertretung der Beschwerdeführer stellt die Angelegenheit sehr detailliert dar.
Herr Bezirksstadtrat Herz verliest die Stellungnahme des Bezirksamtes.
Im weiteren Verlauf werden Nachfragen an Herrn Bezirksstadtrat Herz gestellt, die zufriedenstellend beantwortet werden. Herr Bezirksstadtrat Herz erklärt den Begriff Rechtskreiswechsel, der einen Leistungsübergang bezeichnet und in Bezug auf Ukraine-Geflüchtete den Übergang von Sozialleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Sozialgesetzbuch darstellt.
Des Weiteren erläutert der Aussussvorsitzende den Bearbeitungsunterschied zwischen Grundsicherungs- und Bürgergeldbescheiden.
Der Ausschuss sieht die Beschwerde als erledigt an.
Abstimmungsergebnis
einstimmig
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