Auszug - Befreiungen am Beispiel der Knesebeckstr. 10  

 
 
31. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 29.11.2023 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:22 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Minna-Cauer-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
 
Wortprotokoll

Frau Keves stellt den Befreiungsfall Knesebeckstraße 10 vor (s. Präsentation im Anhang).

BV Spielberg fragt, ob die Tiefgarage aus dem Bestand erweitert werde.

Frau Keves erläutert, dass die Tiefgarage zwar verschmälert, aber für ein Parksystem unterbaut werde. Die Ausmaße der neuen Tiefgarage seien deutlich geringer als im Bestand.

BV Kaufmann fragt, wie der bauliche Zustand der aktuellen Bausubstanz sei.

Frau Keves erklärt, dass im Bestand die baulichen Rettungswege nicht sichergestellt werden könnten. Das sei ein brandschutztechnischer Aspekt, der auch anders hätte gelöst werden können, dann wäre es aber ein anderes Vorhaben gewesen, bei dem es darum gegangen wäre, die aktuelle Beherbergungsnutzung aufzuwerten.

BV Kaufmann fragt, ob Eigentums- oder Mietwohnungen geplant seien.

Frau Keves antwortet, dass aktuell Mietwohnungen ausstünden, das aber nicht abschließend durch das Stadtentwicklungsamt beeinflusst werden könne.

BzStR Brzezinski ergänzt, dass der Abriss von Nicht-Wohngebäuden nicht genehmigungspflichtig sei.

BV Bakkal fragt, wie viele Stellplätze durch das Parksystem geschafften würden. Zudem fragt sie, ob die Gartenfläche im Innenhof für alle Mieter oder nur für die unteren Wohneinheiten zugänglich sei.

Frau Keves antwortet, dass 26 Stellplätze entstünden. Die Gartenfläche sei für alle zugänglich, den unteren Wohneinheiten seien allerdings kleinere Terrassen-/Gartenflächen zugeordnet.

BV Goerlitz fragt, ob zwischen den Brandschutzmauern mal ein Haus gestanden habe.

Frau Keves sagt, dass dort seit dem Krieg kein Haus gestanden habe, sie wisse nicht sicher, ob dort vor dem Krieg ein Haus gestanden habe.

BD Krause sehe den Innenhof aufgrund der schlechten Licht- und Luftverhältnisse als Missstand, der mit der Bauweise in der Gründerzeit vergleichbar sei. Seiner Meinung nach könne man solche Zustände nicht durch Verwaltungshandeln über Befreiungen herstellen, sondern über Stadtplanung herstellen. Er halte das Verfahren für undemokratisch.

BV Heyne sehe in der Knesebeckstraße eine grundsätzlich andere Situation als in der Landhausstraße, da man sich bei ersterem in der bereits verdichteten Stadt befinde.

BV Gusy halte auch in diesem Fall eine blockweise Planung für sinnvoller als eine grundstücksweise Planung.

Frau Keves sehe das Vorhaben in der Knesebeckstraße bezüglich der Dichte wesentlich kritischer als das in der Landhausstraße. Die Diskussion, die im Ausschuss zu den Bauvorhaben geführt worden sei, habe teilweise auch im Amt so ähnlich stattgefunden und sei in beiden Fällen zu seinem positiven Ergebnis gekommen.

BzStR Brzezinski sagt, dass an diesen beiden Beispielen gut zu erkennen sei, in was für einem Spannungsfeld sich die Stadtplanung manchmal bewege. Er erklärt, dass es im ehemaligen Westberlin die Besonderheit des Baunutzungsplans gebe. Ohne den Baunutzungsplan wäre das Vorhaben in der Knesebeckstraße 10 wahrscheinlich einfach nach § 34 BauGB genehmigt worden. Bezüglich der Frage zum mietpreisgebundenen Wohnraum, die bezüglich der Landhausstraße aufgekommen sei, erklärt er, dass das Berliner Modell nicht zum Einsatz komme, wenn man sich im Bereich der Befreiungen bewege. Wenn man in solchen Fällen in einen Bereich komme, in dem ein erhebliches Mehr an Wohnen erglicht werde als eigentlich planungsrechtlich vorgesehen, würden mit dem Vorhabenträger Städtebauliche Verträge geschlossen, die dazu verpflichten, analog zum Berliner Modell mietpreisgebundenen Wohnraum sowie Wohnfolgeeinrichtungen einzuplanen. Der Bezirk wünsche sich, dass es dazu analog zum Berliner Modell eine Handlungsanweisung der Senatsverwaltung gebe, die berlinweit ein einheitliches Vorgehen ermögliche.

 

 
 

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